Beihilfen im Recht: Öffentliche Unternehmen / Universitäten
Öffentliche Unternehmen stehen aufgrund der Nähe zum "Staat" im Fokus des EU-Beihilfenrechts, sei es als Beihilfengeber, Begünstigte oder sonst Betroffene. Aktuelle Fälle im österreichischen Bankensektor belegen die rechtliche, politische und wirtschaftliche Brisanz des Rechtsgebiets.
In diesem early bird vermittelt Helge Heinrich einen Überblick über die wesentlichen Einfallstore des EU-Beihilfenrechts bei öffentlichen Unternehmen und Universitäten: Finanzierung der Geschäftstätigkeit (unter Einschluss von DAWI-Leistungen), Rechnungslegung (Transparenz / Verbot der Quersubventionierung), Mittelverwendung, Garantien/Bürgschaften.
Im Anschluss berichtet Roland Schachl über seine langjährigen Erfahrungen mit der Abteilung Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission. Der Bogen reicht dabei von der Pränotifikationsphase bis zur Überwachung von Genehmigungsentscheidungen und den Verhandlungen mit Dienststellen der Europäischen Kommission im gesamten Verfahren.
Johannes Barbist untersucht schließlich, ob öffentliche Unternehmen und ihre Eigentümer ein erhöhtes Geschäftspartner-Risiko darstellen.
Abgerundet wird unsere early bird Veranstaltung durch eine Präsentation des jüngst erschienenen Großkommentars zum Europäischen Beihilfenrecht, an dem Vertreter unserer Kanzlei mitgewirkt haben.
Referenten:
Helge Heinrich, Partner Noerr
Roland Schachl, Abteilung EU-Beihilfenrecht, BMWFJ
Johannes Barbist, Partner Binder Grösswang