Ab 1. Juli 2012 bringen Änderungen der EU-ProspektVO und eine Novelle zum KMG (rückwirkend) wesentliche Neuerungen im Prospektrecht. Vor allem bei Basisprospekten ergibt daraus sich ein erheblicher Anpassungsbedarf, da das EU-Recht nunmehr einen strikten Rahmen für die endgültigen Bedingungen vorsieht.
Wir stellen in kompakter Form die wesentlichen, praxisrelevanten Neuerungen dar und versuchen Licht in jene Bereiche zu bringen, bei denen noch keine Behörden- und Marktpraxis besteht.
Referenten: Florian Khol, Partner Thomas Patrick Berghammer, Rechtsanwalt