Wenn die BWB zweimal klingelt!
Am 1. März 2013 werden die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde bezüglich Auskunftsverlangen und Hausdurchsuchungen massiv gestärkt. In den letzten zwei Jahren hat die BWB eine Reihe von Hausdurchsuchungen auf eigene Initiative durchgeführt.
Diese haben teilweise empfindliche Geldbußen nach sich gezogen. Hausdurchsuchungen wurden meist durch Insider ausgelöst und betrafen verschiedenste Branchen.Es ist schwer vorauszusagen, wer als nächstes von einer Untersuchung erfasst werden könnte. Zu erwarten ist jedoch, dass die BWB diese Aktivitäten 2013 unvermindert fortsetzen wird. Auskunftsverlangen und Hausdurchsuchungen können dabei auch Unternehmen betreffen, die nicht an einem Kartell beteiligt sind.
Was ist nach der neuen Rechtslage zu tun, wenn Sie von der BWB ein Auskunftsverlangen erhalten? Wie verhält man sich am Besten im Rahmen einer Hausdurchsuchung? Was ist zu beachten, wenn Unterlagen eingesehen oder beschlagnahmt werden sollen?
Unsere early bird Veranstaltung gibt Ihnen einen ersten Überblick über diese neuen investigativen Befugnisse der BWB und die konkreten Konsequenzen für Ihr Unternehmen.
Die Präsentation können Sie hier anfordern.
Referenten:
Raoul Hoffer, Partner
Johannes Barbist, Partner
Isabelle Innerhofer, Counsel