Binder Grösswang informiert regelmäßig über wichtige gesetzliche Neuerungen. Sie finden hier die letzten Newsletter von Binder Grösswang. Wenn Sie unsere Newsletter abonnieren wollen, melden Sie sich bitte links unten über das Feld "Newsletter E-Mail" an.
On April 9, the Austrian Ministry of Finance has published the draft bill for the Annual Tax Act 2018 (Jahressteuergesetz 2018) which includes substantial changes to Austria’s international tax law rules. In particular and most prominently, the draft includes a new CFC-regime as a first step in implementing Articles 7 and 8 of the EU Anti-Tax Avoidance Directive (“ATAD”) (EU) 2016/1164 in order to meet the deadline of 1 January 2019 as set by the Directive. [read more]
In dieser Newsletter-Serie beschäftigen wir uns mit den Grundlagen der europäischen und österreichischen Wirtschaftsordnung und weisen auf aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung hin. Tipps für die Unternehmenspraxis sollen dabei nicht fehlen.
Diesmal analysieren wir das Regierungsprogramm der nicht mehr ganz neuen österreichischen Bundesregierung mit einem Schwerpunkt zum Thema „Förderungen“. Abgerundet wird der Newsletter durch ein aktuelles OGH-Urteil zur Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers. [weiter]
The EU plans to implement a new tax regime covering what is often referred to as a digital permanent establishment when a significant digital presence exists, in tax lingo the digital PE. Different to the meaning of this term a digital PE might include many things, but it is far from being an “establishment”; rather it is an established fiction. In short a number of criteria such as turn over made in a country, the number of users reached, or the number of contracts concluded online, lead to a taxable nexus in a jurisdiction and to the allocation of certain profits to it and that taxes would be imposed thereon. Besides that, the EU intends, in the near-term, to introduce a new tax on revenues gained from digital activities characterized by a high involvement of users until the planned implementation of the proposed digital PE is concluded. Such services are e.g., specifically targeted advertising or the provision of platforms and marketplaces. The EU in this regard explicitly points among others at Facebook, Google, AirBnB or Uber. [more]
Die Leitentscheidungen des OGH 2017
Obwohl die "Anlegerprozesse" seit nunmehr fast 10 Jahren für eine so wohl noch nie da gewesene Auslastung der heimischen Gerichte sorgen, sind in diesem Rechtsgebiet noch längst nicht alle Fragen geklärt.
So hat auch das Jahr 2017 eine beachtliche Fülle an Entscheidungen in Anlegerprozessen gebracht und dabei neben der Festigung ständiger Rechtsprechung auch für so manche interessante Wendung gesorgt. [weiter]
Mit 1. Februar 2018 werden die mietrechtlichen Kategoriebeträge gemäß § 15a MRG und damit auch die Beträge für Mindestmietzinse nach § 45 MRG indexangepasst erhöht.
Dies betrifft im Wesentlichen neu abzuschließende Mietverträge für Wohnungen der schlechtesten Ausstattungskategorie (Kategorie D) sowie vor dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge.
Das für die Valorisierung der Kategoriebeträge maßgebliche Überschreiten der gesetzlichen Grenze von 5 % wurde - seit der letzten Erhöhung im April 2014 - erstmals mit dem Indexwert für Oktober 2017 erreicht. Dies führt zu einer Anhebung der mietrechtlichen Kategoriebeträge um 5,2%. [weiter]
Das Jahr 2018 bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die wir Ihnen zusammen mit einer Judikaturauswahl des letzten Quartals 2017 vorstellen:
Die Mietvertragsgebühr für Wohnraummiete wurde mit 11. November 2017 abgeschafft.
Bisher betrug die Gebühr für Wohnraummiete (dh für Bestandgegenstände die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden) 1% des Bruttomietzinses für die gesamte Vertragsdauer, begrenzt allerdings mit 1% des 36-fachen monatlichen Mietzinses. Diese Mietvertragsgebühr wurde nunmehr für Verträge, die ab dem 11. November 2017 geschlossen werden, aufgehoben. Schriftliche Mietverträge für Wohnraummiete, die vor dem 11. November 2017 geschlossen wurden, sowie sonstige Miet- und Pachtverträge sind hingegen weiterhin gebührenpflichtig. [weiter]
Im Juli 2017 wurde vom Parlament das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017) beschlossen. Die neuen Regelungen treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft und dienen – ausweislich der Materialien – vornehmlich der Flexibilisierung und Neustrukturierung der Rahmenbedingungen für betriebliche Privatstiftungen (ua durch die Definition von Arbeitnehmern, Angehörigen und Arbeitgebergesellschaften) und der gesetzlichen Verankerung einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. [weiter]
Wir freuen uns, Ihnen wieder ausgewählte arbeitsrechtliche Rechtsprechung des letzten Quartals zu präsentieren.
Am 15. Jänner 2018 tritt das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft. Es verpflichtet Rechtsträger zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer an ein dafür neu geschaffenes Register. Die Daten sind dort für einen größeren Kreis Berechtigter einsehbar. Meldungen sind erstmalig bis spätestens 1. Juni 2018 zu erstatten. In diesem Newsletter geben wir einen Überblick über die Eckpunkte des WiEReG:
In dieser Newsletter-Serie beschäftigen wir uns mit den Grundlagen der europäischen und österreichischen Wirtschaftsordnung und weisen auf aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung hin. Tipps für die Unternehmenspraxis sollen dabei nicht fehlen. Diesmal analysieren wir
Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – GFMA-G (BGBl. I Nr. 104/2017) bringt Änderungen des Aktien-, GmbH-, Societas Europaea-, Genossenschafts- und auch Arbeitsverfassungsgesetzes. Diese haben eine verpflichtende Mindestquote von Frauen bzw Männern im Aufsichts- bzw Verwaltungsrat zum Gegenstand, die unter gewissen Voraussetzungen einzuhalten ist.
Die Änderungen des Akt-, GmbH-, SE- und des GenG sind auf Wahlen und Entsendungen in den Aufsichts- bzw Verwaltungsrat anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 erfolgen. Bereits bestehende Aufsichtsrats- bzw Verwaltungsratsmandate bleiben unberührt. Die Mindestquote ist aber bei einem Nachrücken von vor dem 1. Jänner 2018 gewählten oder entsandten Ersatzmitgliedern zu beachten. [weiter]
Wir freuen uns, Ihnen wieder ausgewählte arbeitsrechtliche Rechtsprechung des letzten Quartals zu präsentieren.
The Austrian Parliament has enacted an amendment of the Austrian Cartel Act. Apart from the transposition of the EU Damages Directive, one main feature of the amendment is the introduction of a new merger control threshold into Austrian law.
The new threshold applies if [more]
Der Nationalrat hat nun die Kartellgesetznovelle 2017, die teilweise mit 01. Mai 2017 in Kraft treten soll, beschlossen. Mit der Kartellgesetznovelle werden unter anderem die Bestimmungen der sogenannten EU-Schadenersatzrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt. Dies führt zu einigen mitunter revolutionären Änderungen des österreichischen Zivilrechts in diesem Spezialbereich [weiter]
Im Jänner 2017 stellte die Bundesregierung ihr Arbeitsprogramm 2017/2018 vor. Dieses beinhaltet auch einige Vorhaben im Bereich der Beschäftigungspolitik. Zu Beginn des Jahres wurden insbesondere zwei Maßnahmen umgesetzt, welche mit 1. Juli 2017 in Kraft treten sollen. Diese stellen wir im Folgenden - gemeinsam mit praxisrelevanter Judikatur des ersten Quartals 2017 - vor:
Mit unserer sechsten und letzten Aussendung beschließen wir unsere Serie, mit der wir Ihnen einen ersten Überblick zu den wesentlichen Bestimmungen der DSGVO gegeben haben. In diesem Newsletter erhalten Sie einen Überblick über folgende Themen:
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In unserer vorletzten Newsletter-Aussendung zur Datenschutzgrundverordnung werfen wir ein Schlaglicht auf die organisatorisch-technischen Verpflichtungen, die Unternehmen durch die Datenschutzgrundverordnung treffen, insbesondere unter den Schlagworten "Datenschutz durch Technikgestaltung" und "datenschutzfreundliche Voreinstellungen", aber auch die bereits bekannten Verpflichtungen zu Sicherheitsvorkehrungen.
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Ab Ende Mai 2018 wird die administrative Verantwortlichkeit der Unternehmen, in der neuen Terminologie der Verantwortlichen, für ihre Datenverarbeitungen verstärkt. Welche Aufgaben auf den Verantwortlichen ab Mai 2018 zukommen und was dabei zu beachten ist, haben wir im Überblick in unserem 4. Abschnitt des Datenschutz-Newsletters zusammengefasst.
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Es freut uns Ihnen nunmehr den dritten Teil unseres Datenschutz-Newsletters zu übersenden. Diesmal geben wir einen ersten Einblick in die wesentlichen Änderungen der Betroffenenrechte und der Datenübermittlung durch die Datenschutzgrundverordnung, beides Themen, die besonders für Unternehmen relevant sind.
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