Startschuss für die .xxx-Domain - So schützen Sie Ihre Marke

Die .xxx-Domain wird Realität. Diese Domains sollen in erster Linie an Anbieter im Bereich der Erotikindustrie vergeben werden. Nach Angaben des mit der Verwaltung dieser Domains betrauten US-Unternehmens ICM Registry wird es bereits im September 2011 möglich sein, .xxx-Domains registrieren zu lassen. Inhaber von Marken könnten somit plötzlich feststellen müssen, dass ihre Marke als .xxx-Domain verwendet wird und unter dieser entsprechende "Angebote" ins Netz gestellt werden.

 

  • Ivo Rungg

Zwar besteht für Markeninhaber grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Verwendung der eigenen Marken in einer fremden Domain vorzugehen. Dabei sind aber möglicherweise zwei in der Praxis schwierige Probleme verbunden: Einerseits setzt ein markenrechtliches Vorgehen neben der Zeichenidentität bzw. -ähnlichkeit auch voraus, dass die unter diesem Zeichen angebotenen Waren oder Dienstleistungen verwechselbar ähnlich sind; dies wird regelmäßig kaum der Fall sein. Andererseits wählen die Anbieter von Dienstleistungen, die künftig auf .xxx-Domains angeboten werden, Offshore-Destinationen als Sitz Ihrer Unternehmung, was eine Rechtsdurchsetzung regelmäßig schwierig macht. Ob für solche Domainstreitigkeiten das internationale Schlichtungsstellenverfahren der WIPO in Anspruch genommen werden kann, steht noch nicht fest.

Um aufwendige Domainstreitigkeiten hintanzuhalten, hat die für die Registrierung zuständige Stelle für bestehende Markenrechte ein rasches und kostengünstiges Verfahren entwickelt, um die eigene Marke vor einer derartigen Verwendung zu schützen.


Sunrise Period.
Wie bereits bei der Einführung der .eu-Domain vorgesehen war, wird es auch zu Beginn der Registrierungsmöglichkeit der .xxx-Domain eine sogenannte "Sunrise Period" geben. Im Rahmen dieser "Sunrise Period" haben unter anderem die Inhaber eingetragener Marken die Möglichkeit, diese Marke für .xxx-Domains sperren zu lassen. Diese 30-tägige Periode wird voraussichtlich im September 2011 beginnen. Sie bietet somit Markeninhabern außerhalb der Erotikindustrie die einmalige Möglichkeit, bei Einführung der .xxx-Domains mit ihren Marken idente Domains zu blockieren um sie somit vor einer Registrierung durch Dritte im Rahmen einer .xxx-Domain zu schützen.

Dazu teilt der Markeninhaber der zuständigen Stelle unter gleichzeitgem Nachweis seines Markenrechts mit, dass er eine Blockierung jener .xxx-Domain wünscht, die seiner Marke ident ist. Gegen Entrichtung einer einmaligen Gebühr von voraussichtlich USD 200,- bis USD 300,- wird die betreffende Domain gesperrt. Sofern einem Blockierungsantrag eines Markeninhabers ein Reservierungsbegehren für eine .xxx-Domain durch einen Anbieter aus dem Bereich der Erotikindustrie gegenübersteht, werden die betreffenden Parteien voraussichtlich an eine Schlichtungsstelle verwiesen, die dann über die Registrierung oder Blockierung einer .xxx-Domain entscheidet.


Voraussetzungen einer erfolgreichen Blockierung.
Die Blockierung einer .xxx-Domain setzt zwingend voraus, dass der Antragsteller bereits Inhaber einer registrierten Marke ist. Inhaber bloßer Domains oder angemeldeter, aber noch nicht registrierter Marken haben keine Möglichkeit, eine der eigenen Domain oder Markenanmeldung idente .xxx-Domain blockieren zu lassen.

Darüber hinaus kann ein Markeninhaber nur die Blockierung jener .xxx-Domain beantragen, die exakt dem Wortlaut seiner Marke ohne Abweichungen entspricht.


Schutz der eigenen Marke.
Inhaber von Marken sollten nunmehr überlegen, ob Anbieter aus dem Bereich der Erotikindustrie ein potentielles Interesse an der Verwendung ihrer Marke im Rahmen einer .xxx-Domain haben könnten, etwa um den guten Ruf dieser Marke auszunützen. Aber auch dann, wenn die Verwendung einer Marke in einer .xxx-Domain zu einem nicht gewünschten negativen Image führen würde, empfiehlt es sich bereits jetzt, entsprechende Vorbereitungen zur Nutzung der Sunrise Period zu treffen, da eine .xxx-Domain ausschließlich während dieser 30-tägigen Periode relativ einfach und kostengünstig blockiert werden kann.

Binder Grösswang Rechtsanwälte stehen gerne für eine individuelle Beratung im Zusammenhang mit der Blockierung einer .xxx-Domain in der Sunrise Period und für Fragen einer entsprechenden Vorbereitung zur Verfügung.


Kontakt

Dr. Ivo Rungg
Partner
rungg@bindergroesswang.at

Dr. Hellmut Buchroithner
Rechtsanwalt
buchroithner@bindergroesswang.at


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