Die neue EU-Prospektverordnung
Am 27. Juni 2017 fand in den Kanzleiräumlichkeiten von Binder Grösswang ein early bird zum Thema "Die neue EU Prospektverordnung" statt.
Auf europäischer Ebene steht eine umfassende Neuregelung des geltenden Prospektregimes unmittelbar an: Die neue EU Prospektverordnung soll im zweiten Quartal 2017 im Amtsblatt veröffentlicht und in ihren wesentlichen Teilen 24 Monate danach in den Mitgliedsstaaten zur Anwendung kommen.
Sie bringt Änderungen insbesondere bei den Prospektausnahmen, der Zusammenfassung, den Risikofaktoren, für Basisprospekte und der Prospektveröffentlichung. Es ist zu erwarten, dass vor allem die Neuerungen bei der Zusammenfassung (maximale Länge, vorgegebene Gliederung) und den Risikofaktoren (Entfall allgemeiner Risiken, Bewertung des Realisierungsrisikos) zu Anpassungen der bisherigen Praxis führen werden. Um einen reibungslosen Übergang und eine optimale Vorbereitung auf die notwendigen Anpassungen zu ermöglichen, diskutieren wir mit Ihnen die notwendigen praxisrelevanten Änderungen und Handlungsoptionen für die Übergangszeit.
Die PRIIPs Verordnung tritt voraussichtlich mit 1.1.2018 in Kraft. Weiterhin bestehen bei der Anwendung Unsicherheiten, insbesondere welche Anlageprodukte genau erfasst sind. Wir diskutieren mit Ihnen in aller Kürze die praxisrelevanten Themen.
Abschließend fassen wir erste Erfahrungen nach einem Jahr Anwendung der MAR zusammen und geben einen kurzen Ausblick, was in den nächsten Monaten zu erwarten ist.
Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier.
Referenten:
Florian Khol, Partner
Thomas Berghammer, Counsel