2. COVID-19 Gesetz und einiges mehr: Die aktuelle Rechtslage auf einen Blick
In der Krisen-Woche 2 hat der Gesetzgeber ein 2. COVID-Gesetz verabschiedet: wieder in rapider Geschwindigkeit, und diesmal als Sammelwerk von 39 Gesetzesänderungen und fünf neuen Gesetzen. Viele Rechtsfragen bleiben. Nicht alle Wünsche und Begehrlichkeiten werden erfüllt werden können. Nicht jeder Unternehmer wird sofort und in der gewünschten Höhe Unterstützung aus den Krisen-Töpfen erhalten. Immerhin sollen die ersten Zahlungen aus dem Härtefallfonds rasch kommen (entsprechende Anträge können ja bereits gestellt werden, wenn die Webseite der WKÖ nicht gerade crasht).
Krisenzeiten verlangen Balance-Akte der Regierungen. Wieviel Wirtschaft soll / darf / muss noch sein? Welche Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus sind noch im grundrechtlichen Rahmen, also im Interesse des Schutzes der Bevölkerung geeignet und erforderlich, zugleich aber auch noch im Verhältnis zum Grundrecht auf Privatsphäre und persönliche / unternehmerische Freiheit? Veritable „Spannung“ liegt in der nicht mehr ganz so verschmutzten Luft. Im Gefecht stehen divergierende Grundrechtspositionen (pars pro toto: Ausgangssperren aber Ausnahmen für berufliche Tätigkeit? Einsatz von „Big Data“ zur Überwachung von Verkehrsbeschränkungen?).
Erstaunlich bescheiden muss sich die Europäische Kommission geben. Fulminant gestartet schlägt kurz nach den ersten 100 Tagen der Coronavirus ein, zuerst in Italien und dann – Sie kennen die Geschichte. Und plötzlich übernehmen die Nationalstaaten wieder das Ruder. In globalen Pandemie-Zeiten. Öffentliche Ordnung und Sicherheit sind wieder en vogue. Globale Krisen mit nationalen Antworten. Nicht nur – auch die europäischen Institutionen versuchen zu helfen (beispielsweise mit Hilfstöpfen und schneller EU-Beihilfenkontrolle). Zugleich ermahnt die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, ausländische Direktinvestitionen (FDI) stärker zu kontrollieren. Europa müsse vor allem in der Krise seine Sicherheit und wirtschaftliche Souveränität schützen. Das gelte insbesondere auch zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Ein grundsätzlich offener EU-Markt für FDI sei „jedoch an Bedingungen geknüpft“ (Zitat: Ursula von der Leyen).
Und die Juristinnen und Juristen bei Binder Grösswang? Weiter im Homeoffice, weiter voll im Einsatz für Sie. Mit vielen Rechtsfragen rund um das Thema Nr. 1. Und – wie Sie es gewohnt sind – teilen wir laufend einschlägige Informationen auf unsere Webseite und über Social Media.
Zum Abschluss der zweiten Woche seit In-Kraft-Treten des ersten Maßnahmenpakets finden Sie hier unsere Beiträge der letzten sieben Tage auf einen Blick zum Nachlesen.
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