Die „Untreue neu“ nach dem StRÄG 2015
Am 25. November fand in den Kanzleiräumlichkeiten von Binder Grösswang ein early bird zum Thema "Untreue neu - Eine erste Bestandsaufnahme nach einem Jahr Strafrechtsreform" statt.
Seit 01.01.2016 ist das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – und damit auch die „Untreue neu“ – in Kraft. Insbesondere die nun gesetzlich verankerte Business Judgment Rule und die Sonderproblematik der Beurteilung von Ermessensentscheidungen stellen alle Akteure – Vorstände, Gerichte, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige, Rechtsanwälte – vor große Herausforderungen.
Steht nun jede einzelne wirtschaftliche Entscheidung auf dem strafrechtlichen Prüfstand? Hat jedes wirtschaftliche Scheitern neben einer zivilrechtlichen Haftung zwingend auch strafrechtliche Ermittlungen zur Folge? Und ist eine positiv verlaufene Unternehmensentscheidung strafrechtlich jedenfalls immun? Ist eine Kreditvergabe an einen insolvenzgefährdeten Kreditnehmer überhaupt noch möglich oder sind Sanierungskredite per se unzulässig geworden? Wo verläuft überhaupt die Grenze zwischen wirtschaftlich geschicktem Handeln und einer strafrechtlich unvertretbarer Entscheidung?
Im Rahmen unserer early bird Veranstaltung beleuchten wir in einer ersten umfassenden Bestandsaufnahme diese und andere Kernfragen rund um die „Untreue neu“. Wir versuchen dabei, erste sich abzeichnende Judikaturlinien zu identifizieren und mögliche Lösungsansätze zu den aktuellen Problemfeldern zu finden.
Referenten:
Stefan Albiez, Partner
Emanuel Welten, Partner