Ein Durchbruch für mehr Nachhaltigkeit in Schiedsverfahren – OGH stärkt die Möglichkeit, Schiedsverhandlungen per Videokonferenz durchzuführen
Der OGH entschied kürzlich, dass die Durchführung einer Schiedsverhandlung im Wege einer Videokonferenz nicht gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens verstößt. Eine Video-Verhandlung begründet nicht einmal dann einen Grund zur Ablehnung des Schiedsgerichts, wenn eine Partei der Video-Schiedsverhandlung widersprochen hat. Diese Entscheidung ist unter anderem aus Nachhaltigkeitsaspekten zu begrüßen.