Der präventive Restrukturierungsrahmen
"Alles besser" dank bevorstehender EU-Richtlinie?
Eckpunkte, Chancen und Risken, insbesondere aus Gläubiger- und Bankensicht
Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft hat dem Restrukturierungsmarkt am 19.12.2018 per Presseaussendung interessante Nachrichten mit ins neue Jahr gegeben: In Brüssel konnte eine Einigung über eine neue EU-Richtlinie zur Einführung europaweiter Mindeststandards für präventive Restrukturierungsrahmen erzielt werden. Die Richtlinie, für die eine zweijährige Umsetzungsfrist vorgesehen ist, soll noch vor den EU-Parlamentswahlen im Mai 2019 verabschiedet werden.
Durch den EU-weiten Zugang zu präventiven Restrukturierungstools soll die Sanierungskultur in allen Mitgliedstaaten noch mehr gefördert, Werte und Arbeitsplätze erhalten und NPL-Quoten weiter gesenkt werden. Ziel der Richtlinie ist es, einen Ausgleich zwischen legitimen Interessen von Schuldnern und Gläubigern zu schaffen.
Wird dadurch wirklich alles besser oder ergeben sich neben Chancen auch Risken? Was bedeutet dies für die Beteiligten - vor allem für Banken und andere Gläubiger? Könnte es Missbrauch durch schwarze Schafe geben? Müssen Gläubiger Nachteile befürchten? Gibt es eine gerichtliche Kontrolle oder die Möglichkeit für eine Bestellung von Verwaltern? Passt die Richtlinie überhaupt ins österreichische Recht und wie könnte eine Umsetzung aussehen?
Über diese und weitere Fragen möchten wir gerne im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „early bird“ mit Ihnen diskutieren.
Referenten
Gottfried Gassner, Partner
Georg Wabl, Rechtsanwalt