15 Minuten 53 Klauseln: Die aktuellen Mietklausel-Entscheidungen des OGH
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe early bird lud Binder Grösswang am Donnerstag, den 16. Mai 2024 zu einem Frühstücksgespräch in die Kanzlei.
Das Mietrecht ist ein lebendiges und – angetrieben vor allem durch Verbraucherschutzverbände – sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Gerade für Vermieter ist es daher unerlässlich, über die aktuellen Entwicklungen informiert zu bleiben, um in den Mietverträgen entsprechend vorzusorgen.
Der Oberste Gerichtshof hat in den letzten beiden Monaten die mittlerweile 13. und 14. Klausel-Entscheidung in jeweils von der Arbeiterkammer angestrengten Verbandsverfahren veröffentlicht. Diese behandeln auf insgesamt 146 Seiten 53 Mietvertragsklauseln im MRG-Voll und Teilanwendungsbereich und erklären eine Vielzahl von ihnen für unzulässig, von der Überwälzung gewisser Erhaltungspflichten über Mietzinsanpassungsklauseln bis hin zur Definition von Betriebskosten.
Markus Uitz und Thomas Stiglbauer gingen auf die relevantesten Klauseln sowie deren Auswirkungen auf Vermieter*innen ein und diskutierten sie mit den geladenen Gästen.