Compliance-Pflichten der Unternehmen aus dem neuen Bundes-Energieeffizienzgesetz
Durch das im August 2014 verabschiedete Energieeffizienzpaket des Bundes (BGBl I 72/2012) haben große Unternehmen - unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich - Handlungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten einzuhalten. Nach einer kurzen Übergangszeit müssen sie Energieaudits durchführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben, das gewissen Mindestanforderungen genügt.
In unserem early bird wurde das aktuelle Bundes-Energieeffizienzgesetz vorgestellt und u.a. folgende, derzeit kontroverse Auslegungsfragen diskutiert:
- Ist ein Energieaudit zwingend durchzuführen? Oder besteht eine Ausnahme für Unternehmen, die ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001, ISO 14001, EMAS oder einem gleichwertigen Standard betreiben?
- Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an externe oder interne Energieauditoren?
- Müssen sich interne Mitarbeiter in das öffentliche Register über die zur Erbringung von Energiedienstleistungen geeigneten Personen eintragen lassen?
- Welche Compliance-Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmen innerhalb welcher Fristen?
Vorgestellt wurden auch die Aufgaben und Befugnisse der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle sowie die Optionen im Falle eines Gesetzesverstoßes.
Referenten:
Johannes Barbist, Partner Binder Grösswang
Wolfgang Hackenauer, Produktmanager Umwelt, Quality Austria