Das neue Kartellrecht
Am 27. April fand in den Kanzleiräumlichkeiten von Binder Grösswang ein early bird zum Thema "Das neue Kartellrecht" statt.
Die Kartellgesetznovelle 2017 wurde nun vom Nationalrat beschlossen und tritt teilweise mit 01. Mai 2017 und teilweise rückwirkend mit Ende 2016 in Kraft. Damit wird die Erlangung von Schadenersatz in Kartellfällen massiv erleichtert. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen beinhalten revolutionäre Änderungen des Schadenersatz- bzw. Zivilprozessrechts, wie z.B.eine Schadensvermutung bei Kartellen,eine Offenlegungsverpflichtung betreffend Beweismittel auch durch Dritte und Behörden (!) ein Verbot, Beweismittel zu zerstören oder unzugänglich zu machen.
Es ist zu erwarten, dass die Anzahl an Kartellschadenersatzprozessen in Österreich in Zukunft rasant zunehmen wird. Darüber hinaus enthält die Novelle aber auch Bestimmungen in anderen Bereichen – zB eine neue Zusammenschlussschwelle, die sich nicht nur am Umsatz, sondern auch am Transaktionswert orientiert. Dadurch soll insbesondere der Erwerb von Internetunternehmen, die noch keine oder sehr geringe Umsätze haben, erfasst werden. Österreich nimmt hier eine Vorreiterrolle bei der Kontrolle von Internetzusammenschlüssen ein, wobei allerdings wesentliche Themen der Anwendung dieser neuen Bestimmung noch offen sind.
Die neuen gesetzlichen Regelungen werfen eine Reihe von Fragen auf und werden Unternehmen wie Behörden in Hinkunft vor schwierige Entscheidungen stellen. Dies gilt auch für notwendige Compliance-Maßnahmen.
Referenten:
Raoul Hoffer, Partner
Christine Dietz, Partnerin