Die neue Immobiliensteuer - Update 2013
Die neue Immobiliensteuer ist seit 1.4.2012 in Kraft. Dadurch wurde die zehnjährige Spekulationsfrist abgeschafft; der Steuersatz beträgt nunmehr stets 25% vom Veräußerungsgewinn (bisher: bis zu 50%). Für "Altvermögen" gibt es eine günstige Pauschalierung (Steuersatz 3,5% oder 15%).
Im Jahr 2013 hat sich einiges getan: Das Abgabenänderungsgesetz 2013 brachte einige Neuerungen für die Immobilienbesteuerung ("Reform der Reform"), die zum Teil rückwirkend in Kraft getreten sind. Vor Kurzem wurden auch die aktuellen Einkommensteuerrichtlinien 2013 veröffentlicht; diese Richtlinien stellen viele Zweifelsfragen klar.
Wir geben einen Überblick für Einsteiger und informieren gleichzeitig über diese Änderungen des Jahres 2013. Die Themen sind ua:
- Tausch (Ausnahme Scheidungsvergleich und Realteilung)
- Rentenbesteuerung
- Pauschalierungsregelungen für Altvermögen
- Hauptwohnsitzbefreiung alt (durchgehend von der Anschaffung bis zur Veräußerung, für mindestens zwei Jahre)
- Hauptwohnsitzbefreiung neu (durchgehend fünf Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre)
- Befreiung für selbst hergestellte Gebäude
- Durchführung der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer
- Haftung für Rechtsanwälte und Notare
Wir informieren insbesondere über Optimierungsmöglichkeiten und geben Gestaltungsempfehlungen.
Begrüßung: Christian Wimpissinger, Partner Binder Grösswang
Referent: Christoph Urtz, Rechtsanwalt Binder Grösswang
Die Präsentation können Sie hier herunterladen.