Die neue Immobiliensteuer
Die neue Immobiliensteuer ist am 1.4.2012 in Kraft getreten. Sie bewirkt zahlreiche Neuerungen: Die zehnjährige Spekulationsfrist wurde abgeschafft; Immobilienverkäufe sind ab 1.4. immer steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt nunmehr stets 25% vom Veräußerungsgewinn (bisher: bis zu 50%).
Große Bedeutung haben in Zukunft die Pauschalierungsregelungen für Altfälle und die Befreiungsbestimmungen. Die praktisch wichtigsten Befreiungen sind:
Hauptwohnsitzbefreiung alt (durchgehend von der Anschaffung bis zur Veräußerung, für mindestens zwei Jahre)Hauptwohnsitzbefreiung neu (durchgehend fünf Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre)Befreiung für selbst hergestellte Gebäude.
Wir informieren über Optimierungsmöglichkeiten bei der Pauschalierung, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten, die neue Steuer-Selbstberechnung und geben Gestaltungsempfehlungen zur steuergünstigen Gewinnberechnung.
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