Am 3. Juli 2016 tritt die Neuregelung des europäischen Marktmissbrauchsrechts (MAR und CSMAD) in Kraft, die zu einer umfangreichen Änderung der Marktmissbrauchsbestimmungen in Österreich führt. Die zunehmende Regelungsdichte in unterschiedlichen Rechtsvorschriften erschwert die Umsetzung der Neuregelungen in den Unternehmen. Die Ausweitung der Anwendung der Marktmissbrauchsbestimmungen auch auf Anleiheemittenten und Notierungen im Dritten Markt erweitern den Kreis der Anwender.
Wir geben Ihnen einen aktuellen Überblick über die praxisrelevanten Änderungsnotwendigkeiten: Ad-hoc Publizität, Insidergeschäfte, Director's Dealing, erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten, Insiderlisten etc.
Die Präsentation finden Sie hier.
Referenten:
Florian Khol, Partner
Thomas Berghammer, Counsel