Update Konzernsteuerrecht und Grunderwerbssteuer
Das kürzlich beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2014 bringt wesentliche Änderungen für Konzerne sowie im GmbH-Recht. Zudem wird durch das Budgetbegleitgesetz 2014, das derzeit im Entwurf vorliegt, die Grunderwerbsteuer neu geregelt.
Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2014 das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) beschlossen. Dadurch wurde insbesondere das österreichische Gruppenbesteuerungsregime eingeschränkt: Die Firmenwertabschreibung fällt weg; eine bereits begonnene darf nur unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden. Ausländische Gruppenmitglieder sind nur mehr aus bestimmten Staaten zugelassen; bestehende Gruppen sind daher anzupassen. Die Verlustverrechnung wird zudem beschränkt. Außerdem gelten neue Abzugsverbote (für Spitzengehälter und Abfertigungen sowie für konzerninterne Zins- und Lizenzzahlungen). Schließlich wurde die "GmbH light" wieder zurückgenommen, dafür aber eine Gründungsprivilegierung geschaffen.
Einige der Änderungen, vor allem zu den Abzugsverboten, erscheinen verfassungswidrig und könnten deshalb bekämpft werden. Auch europarechtlich bestehen Bedenken.
Mit dem Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2014 und der damit einhergehenden Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes wird generell der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage bei Grunderwerben eingeführt. Erwerbe innerhalb der Familie sind aber begünstigt. Der angekündigte Gleichklang der GrESt-BMG mit den Grundbuchseintragungsgebühren trifft nur teilweise zu. Insbesondere Umstrukturierungen im Konzern könnten daher ab Juni 2014 teurer werden.
Unsere early bird-Veranstaltung gibt Ihnen einen Überblick über die steuerrechtlichen Änderungen und zeigt einen möglichen Anpassungsbedarf im Unternehmen auf. Für Grunderwerbe könnte ein Übertragung vor dem Inkrafttreten des neuen GrESt-Gesetzes am 1. Juni 2014 sinnvoll sein.
Referenten:
Christian Wimpissinger, Partner
Verena Heffermann, Rechtsanwältin