Formpflicht bei der syndikatsvertraglichen Vereinbarung einer Kapitalerhöhung (GesRZ 2021, 86, Linde Verlag)

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Beziehungen zwischen den Gesellschaftern einer GmbH untereinander und im Verhältnis zur GmbH werden häufig auch außerhalb des – eigentlich dafür vorgesehenen – Gesellschafts­vertrages geregelt. Der Grund liegt häufig in der Vertraulichkeit, denn anders als Gesellschafts­verträge sind Gesellschafter­vereinbarungen (wie zB Syndikats­verträge) nicht öffentlich in der Urkundensammlung des Firmenbuchs zugänglich. Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass solche Vereinbarungen rein schuld­rechtlich wirken.

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