Aufbruchsstimmung oder der Weg aus der Krise in Häppchen
Woche sechs wirkt wie ein Übergang. Der kleine Shop geht schon, der große Laden und das Einkaufszentrum steht noch. Es gibt Aussicht auf weitere Öffnungen, auf Sport (aber artspezifisch!) und auf die Reaktivierung des Unterrichts in Schulen.
Fast hätten wir vergessen, dass es einmal ein Demonstrationsrecht gegeben hat. Dann kam der Virus und Verbote für Menschen, sich anders als erlaubt zu versammeln. Also mehr oder weniger gar nicht. Die Exekutive wachte bislang sorgsam, dass das so blieb. Aber dann sollte auch in Wien – so wie wir letzte Woche aus Deutschland vermeldeten – eine Demonstration erlaubt werden, ganz ohne Verfassungsgerichtshof (VfGH). So weit kam es aber nicht – im letzten Moment kam stattdessen die Untersagung zum „allgemeinen Wohl“. Die „Stopp COVID-19 Maßnahmen“-Transparente wurden trotzdem hochgehalten und wieder polizeilich verräumt.
Die Rote-Kreuz-App ist jetzt mit Datenschutz-Gütesiegel versehen. Freiwilligkeit macht es möglich. Und der Gesetzgeber nutzt die Gefahr einer zweiten Infektionswelle für ein „Screeningprogramm“. Das klingt für grund-rechtsstaatliche Ohren nach zu viel an Fürsorge durch den Staat. Die Regierung beruhigt und will angeblich – auf freiwilliger Basis – nur valide und statistisch gesicherte Daten über den Verlauf der Pandemie erhalten, um mehr Spielraum bei der Öffnung zu schaffen. Testungen sollen eine SARS-CoV-2-Infektion oder Antikörper nachweisen. Wohin das führt?
Zunächst einmal in den nächsten viralen Gesetzgebungsprozess: Der nüchterne Mathematiker konstatiert, dass die COVID-19 Gesetzespakete Nummer 6 - 17 bereits auf ihrem legislativen Weg sind. Immerhin – für die Opposition – in leichter verdaulichen Häppchen, aber so richtig schmecken wollen ihnen die Petits Fours nicht.
Die Juristinnen und Juristen bei Binder Grösswang sind weiter voll im Einsatz für Sie und teilen laufend einschlägige Informationen auf unserer Webseite und über Social Media.
Hinweis: Dieser Blog stellt lediglich eine generelle Information und keineswegs eine Rechtsberatung von Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH dar. Der Blog kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH übernimmt keine Haftung, gleich welcher Art, für Inhalt und Richtigkeit des Blogs.