Die brandaktuellen COVID-19-Gesetze
Wir haben die Mühen der Ebene erreicht. Woche drei bringt erste Kollisionen und legt Interessens-Gegensätze offen. Regierung und Opposition sind trotz andauernder Mammutaufgabe nicht mehr ganz auf Linie. Aufsichtsbehörden (beispielsweise im Banksektor) und Teile der Politik wollen in Krisenzeiten Gewinn-Ausschüttungen an Aktionäre verhindern. Und die „nicht betretbaren“ Fachhändler (Blumen, Garten, Möbel, etc.) konfrontieren den privilegierten Lebensmittelhandel mit der „Maßnahmen-Verordnung“ des Gesundheitsministers zum Betretungsverbot und dessen eng interpretierbaren Ausnahmen. Wir werden sehen, wie es ausgeht. Der Lebensmittelhandel hat sich offenbar gerade selbst-verpflichtet.
Auch die stark gebeutelten Unternehmen rufen immer lauter nach mehr und schnellerer Hilfe – nicht zu Unrecht, es ist zäh. Die Krise ist auch in ihrer Dimension eine Menschheitsaufgabe. Hier sollte das dem Staat Mögliche in personeller und finanzieller Hinsicht mitbetrachtet werden: Der Staat wird in der COVID-19 Krise kein uneingeschränktes Rund-um-Sorglos-Paket organisieren und wie eine Vollkasko-Ausfallsversicherung ohne Selbstbehalte agieren können.
Dies kann man bekritteln, die angeordneten Maßnahmen als gravierend verfassungswidrig ansehen und den Gang zum Verfassungsgerichtshof antreten. Selbstverständlich ist es unschön, wenn (Quasi-) Betriebsschließungen nach der bisherigen Rechtslage (Epidemiegesetz) zu einem bedingungslosen Rechtsanspruch auf Verdienstentgang führen, vergleichbare staatliche Eingriffe auf Basis des neu kreierten COVID-19 Maßnahmengesetzes aber entschädigungslos bleiben sollen. Ein eifriger Jurist wird gleich einmal grundrechtliche Prinzipien (Gleichheitssatz, entschädigungspflichtige Eigentumsbeschränkung, etc.) bemühen. Und gewisse Chancen gibt es beim Verfassungsgerichtshof immer, auch und gerade in einer derart unübersichtlichen Krisensituation. Die Grenzen der Verfassung werden jedenfalls ausgelotet. Und staatliche Hilfsprogramme könnten dabei auch eine Rolle spielen.
Und die Juristinnen und Juristen bei Binder Grösswang? Weiter im Homeoffice, weiter voll im Einsatz für Sie. Mit vielen Rechtsfragen rund um das Thema Nr. 1. Und – wie Sie es gewohnt sind – teilen wir laufend einschlägige Informationen auf unsere Webseite und über Social Media.
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