Dieser Tage ist weniger oft mehr – doch die Sehnsucht nach dem Meer bleibt…
Nach Ostern kommt der zweite Frühling. Wir fühlen uns besser. Erste kleinere Shops machen wieder auf. Gartencenter und Baumärkte werden überrannt, um das lieb gewonnene Heim zu begarteln und zu bewerken. Aber bitte schön anstellen, in der langen Schlange vor dem Eingang, mit Ein-Meter-Abstand und Mund-Nasen-Schutz!
Die Gedanken ziehen einen ohnehin zum Meer. Aber das „Meer der Wienerinnen und Wiener“ (Geografen sagen dazu halb-trocken „Neusiedler See“) soll nur für 15 km-Zonen-Insassen zugänglich sein. Wien fühlt sich ausgegrenzt. Noch nie war Podersdorf weiter weg. Wer es näher haben will, braucht schon einen Zweitwohnsitz.
In Woche fünf gibt es also immer noch Verwaltungs-maßnahmen. Freiwilligkeit und Selbstverantwortung traut man uns offenbar noch nicht zu.
Eine Gruppe von Verfassungsrechtlern soll nun die verordneten Krisenmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls die Qualität der Rechtsetzung steigern. Interessant, dass zuvor noch keine Reparatur vonnöten war, da ja beim Hobeln Späne fliegen und der Verfassungsgerichtshof ohnehin erst post festum entscheiden könne.
Irgendwie wünscht man sich eine einheitliche Linie und das deutsche Modell des vorläufigen Rechtsschutzes bei Grundrechtseingriffen. Während das Bundesverfassungsgericht bereits mehrere Eilverfahren zu COVID-19 Themen durchgeführt hat, in einem Fall sogar ein behördliches Versammlungsverbot einstweilen ausgesetzt hat, tut sich in Österreich eine Lücke auf.
Ein Rechtsstaat muss sich auch in Krisenzeiten beweisen. Aber gut. Jetzt werden einmal munter Anträge auf Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz eingebracht und dann wird es spannend.
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