Der EU-Ratsvorsitz aktiviert die IPCR im Informationsaustausch-Modus. Die IPCR ist der EU-Rahmen für die Koordinierung sektorenübergreifender Krisen. Regelmäßige Lagebeurteilungs- und Analyseberichte werden von der Europäische Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst erstellt und über eine spezielle Webplattform an die MS weitergegeben.
Der Rat nimmt auf einer außerordentlichen Tagung Schlussfolgerungen zu COVID-19 an, in denen die Europäische Kommission aufgefordert wird
- Die Koordinierung der Risikobewertung und die Orientierungshilfe für Reisehinweise fortzusetzen;
- Die Bereitschaft zu erhöhen, falls der Ausbruch in die nächste Phase tritt;
- Bestehende Finanzierungsmechanismen zur Unterstützung der Bereitschaft der MS zu aktivieren;
Die Unterstützung des Gesundheitssicherheitsausschusses zu verstärken.
Die Europäische Kommission trägt dem Rat erstmals die potentiellen Auswirkungen des Ausbrauchs von COVID-19 auf die EU-Industrie vor – die Ministerinnen und Minister für Wettbewerbsfähigkeit erörtern diese in Folge.
Der Ratsvorsitz stuft die IPCR auf den Modus der vollständigen Aktivierung hoch.
Die EURO-Gruppe erörtert erstmalig die Auswirkungen von COVID-19 auf die Wirtschaft.
Ergebnis der zweiten außerordentlichen Tagung des Rats zeigt auf, dass sich die Gesundheitsminister einig darüber sind,
- stärker über COVID-19 aufzuklären;
- den Schutz besonders gefährdeter Personen zu verstärken
Eindämmungsmaßnahmen festzulegen, einschließlich faktengestützter Hinweise zu Reisen nach und aus Risikogebieten.
Ergebnis der Konferenz sind eine generelle Zielsetzung und die Herausarbeitung von Prioritäten: Verbreitung des Virus reduzieren, medizinisches Equipment (z.B. Masken) bereitstellen, Förderung der Forschung (v.a. im Bereich der Impfstoffe) sowie Bewältigung sozioökonomischer Konsequenzen.
Bildungsminister diskutieren die Folgen des Ausbruchs von COVID-19 auf die Ausbildung von Schülern, Studenten und Lehrpersonal.
Zusammenfassung der sofortigen Maßnahmen und Ansatzpunkte der Europäischen Kommission, welche die wirtschaftl. Auswirkungen des COVID-19 Ausbruchs mildern sollen. Der Fokus liegt auf den unmittelbar drohenden bzw. sich bereits ankündigenden Folgen wie bspw. der „supply shock“ aufgrund der Unterbrechung von Versorgungsketten und allg. Abwesenheiten vom Arbeitsplatz. Enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, der EIB und den Mitgliedstaaten wird angekündigt.
Der Vorschlag richtet sich auf die Förderung von Investitionen durch Mobilisierung verfügbarer Geldreserven in den europ. Struktur- und Investmendfonds (ESI-Fonds). Um den angestrebten Betrag von € 37 Mrd. zu erreichen, schlägt die EC vor, ca. € 8 Mrd. an Investitionsliquidität freizugeben.
13.03.2020
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments & Rat: Regulation on airport slots
Die EU plant eine neue Gesetzgebung zur Zuteilung von Zeitslots an Flughäfen, um die Belastung der Fluggesellschaften durch den COVID-19 Ausbruch zu verringern. Die derzeitige Regelung (EEC No 95/93) schreibt eine Nutzung von mind. 80% der zugewiesenen Slots vor, wenn diese auch in der nächsten Saison garantiert sein sollen. Es soll also verhindert werden, dass Airlines in den nächsten Monaten Flüge mit sehr geringer Auslastung durchführen, lediglich, um einem Verlust ihrer Timeslots zu entgehen.
Geplant ist eine Abänderung der Verordnung des Rates (EG) Nr. 2012/2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der EU, um dessen Geltungsbereich auf Katastrophen und Notfälle im öffentlichen Gesundheitssektor auszuweiten.
Vestager gibt einen Ausblick auf Maßnahmen, die erforderlich sein werden, um Schäden auszugleichen und Unternehmen (wieder) Liquidität zu verschaffen. Für Entschädigungen finanzieller Verluste, insb für Sektoren, die besonders betroffen sind (Tourismus, Gaststättengewerbe, …) werden eigens Programme in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Regierungen erarbeitet. Die bestehenden Regelungen der EU zum Thema staatl. Beihilfen ermöglichen es, nationale Programme zur Förderung von KMU einzuführen. Außerdem wird ein Regelwerk (analog zur Finanzkrise 2008) zur Beihilfengewährung durch Mitgliedstaaten zur Stabilisierung der europäischen Wirtschaft unter Beachtung des Schutzes des Binnenmarktes vorbereitet
Staats- und Regierungschefs der G7 beschließen in wichtigen Punkten wie insbesondere dem Schutz der Menschen vor den Risiken vor dem COVID-19, internationalem Handel und Investment sowie Wissenschaft zusammenzuarbeiten.
Die Leitlinien richten sich an die Mitgliedstaaten und beinhalten Informationen zum Einsatz von Grenzkontrollen und Gesundheitschecks. Unter anderem wird klargestellt, dass die MS grundsätzlich den eigenen Staatsbürgern die Einreise zu ermöglichen haben und zudem die Heimkehr anderer EU-Bürger zu unterstützen ist. Allgemein sollen die Kontrollmaßnahmen nicht zu einer Störung von Lieferketten und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse führen.
Festlegung eines weitreichenden vorübergehenden Einreiseverbots für Bürger der meisten Nicht-EU-Staaten. Die Regelung soll zunächst für 30 Tage gelten.
Überblick über die wirtschaftliche Lage sowie Erklärung zu Maßnahmen der Euro-Gruppe.
Festlegung der derzeitigen Prioritäten hinsichtlich Covid-19 durch den Europäischen Rat:
- Eindämmung der Ausbreitung des Virus
- Bereitstellung medizinischer Ausrüstung
- Förderung der Forschung, auch im Hinblick auf einen Impfstoff
- Bewältigung der sozioökonomischen Folgen
Das Zurückholen von EU-BürgerInnen in Nicht-EWR-Staaten
Aufgrund einer Anfrage Italiens entscheidet die Europäische Kommission, dass MS eine um einen Monat verlängerte Frist hinsichtlich des Antrags für GAP-Zahlungen zusteht.
Seit dem COVID-19 Ausbruch wurden auf nationaler Ebene zahlreiche Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen eingeführt. Ziel des Leitfadens ist, die derzeitige Handhabung und Anwendung von Passagierrechten (bspw. im Fall einer Flugannullierung) klarzustellen. Von den Auslegungsrichtlinien betroffen sind:
- VO (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
- VO (EG) Nr. 1372/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
- VO (EG) Nr. 177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
VO (EG) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibus-verkehr
Der Rat stimmt den Gesetzesvorschlägen betreffend der Freisetzung von Mitteln zum Kampf gegen COVID-19 zu.
Die Europäische Kommission beschließt, einen strategischen Vorrat an medizinischen Ausrüstungen wie Beatmungsgeräte und Schutzmasken anzulegen, um die EU-Länder vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Aufgrund der beträchtlichen Störung des Wirtschaftslebens der gesamten EU, aufgrund dessen nimmt die Europäische Kommission einen Befristeten Rahmen an, der fünf Arten von Beihilfen vorzieht:
- Direkte Zuschüsse, rückzahlbare Vorschüsse oder Steuervorteile
- Staatliche Garantien für Bankdarlehen an Unternehmer
- Vergünstigte öffentliche Darlehen an Unternehmer
- Zusicherung für Banken, die staatliche Beihilfen an die Realwirtschaft weiterleiten
- Kurzfristige Exportkreditversicherungen
Der Vorschlag betrifft konkret die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). Dies soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, angemessene Maßnahmen zur Bewältigung dieser Krise zu ergreifen und zumindest vorübergehend von den im europäischen fiskalpolitischen Rahmen geltenden haushaltspolitischen Anforderungen abzuweichen.
Der Rat der Europäischen Union möchte Fluglinien ein zeitweiliges Aussetzen der Slot-Requirements (Fluglinien müssen mindestens 80% ihrer Slots verwenden, damit sie diese im darauffolgenden Jahr behalten dürfen) gewähren.
Um den freien Warenverkehr in der gesamten EU trotz der aktuellen Pandemie zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission neue Hinweise zur Umsetzung ihrer Leitlinien für das Grenzmanagement herausgegeben.
Der Europäische Rat kann bis zum 23.04.2020 auch mittels schriftlichen Stimmabgaben Beschlüsse fassen. Dies ist Folge einer Abänderung der „Rules of Procedure“, welche eine physische Stimmabgabe als Regelfall vorsehen.
Die FinanzministerInnen der Mitgliedstaaten der EU stimmen der in der Mitteilung der Europäische Kommission vom 20.03.2020 dargelegten Einschätzung zu, dass die Bedingungen für die Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel des haushaltspolitischen Rahmens der EU erfüllt sind.
Die Europäische Kommission hat Beschlüsse über harmonisierte Normen angenommen, die es Herstellern ermöglichen sollen, leistungsstarke Medizinprodukte zum Schutz der PatientInnen sowie Angehöriger der Gesundheitsberufe im Allgemeinen in Verkehr zu bringen. Ziel ist ein schnelleres und kostengünstigeres Konformitätsbewertungsverfahren.
Die Europäische Kommission stellt Leitlinien zur besseren Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen zur Verfügung. Ziel ist es, insb in Bereichen wie Gesundheit, medizinischer Forschung, Biotechnologie und Infrastruktur, Unternehmen und kritische Vermögenswerte in der EU zu erhalten, die für die allg. Sicherheit und öffentl. Ordnung von wesentlicher Bedeutung sind.
26.03.2020
Plenartagung des Europäischen Parlaments: Abstimmung über Kommissionsvorschlag zur Investitionsinitiative und Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds
Das Parlament stimmt über eine von der Europäische Kommission am 13.03. vorgeschlagene Investitionsinitiative iHv 37 Mrd. EUR ab. Zudem soll über einen weiteren Vorschlag abgestimmt werden, wonach MS im Krisenfall Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der EU beantragen können.
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Rats insbesondere hinsichtlich den Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 sowie idZ hinsichtlich
- der Zurverfügungstellung von medizinischem Equipment
- der Investition in Forschung
- die sozio-ökonomischen Konsequenzen sowie
Rückholungen von EU-Bürgern aus Drittstaaten.
In den neuen Leitlinien der Europäischen Kommission werden operative und organisatorische Schritte empfohlen, um wesentliche Verkehrsströme, auch zur Beförderung medizinischer Hilfsgüter und von Personal, aufrechtzuerhalten.
Die Europäische Kommission schlägt vor, 75 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt bereitzustellen, um die Mitgliedsstaaten bei der Rückholung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu unterstützten und die Mittel für die Bevorratung medizinischer Ausrüstung im Rahmen von rescEU aufzustocken.
Das Plenum des EP hat folgende drei dringende Vorschläge angenommen:
- Die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise
- Die Ausweitung des EU-Solidaritätsfonds
- Vorübergehende Aussetzung der EU-Vorschriften über Zeitnischen auf Flughäfen
Nun muss der Rat den Standpunkt des Parlaments formell billigen. Die angenommenen Maßnahmen treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Um die mit dem Befristeten Beihilferahmen der Europäischen Kommission eingeführte Flexibilität in Bezug auf die Möglichkeiten staatlicher Versicherer, kurzfristige Exportkreditversicherungen anzubieten, auszuweiten, wurden vorübergehend alle Länder aus dem Verzeichnis der Staaten mit „marktfähigen Risiken“ im Anhang der Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung herausgenommen.
Die Europäische Kommission gibt Empfehlungen aus, wie sichergestellt werden kann, dass mobile Arbeitskräfte in der EU und insbesondere diejenigen, die in systemrelevanten Funktionen gegen die Coronavirus-Pandemie kämpfen, an ihren Arbeitsplatz gelangen können.
Die Europäische Kommission gibt rechtlich unverbindliche Leitlinien zu temporären Reisebeschränkungen (Kontrollen und Einreisebeschränkungen) an europäischen Grenzen heraus.
Das vorgeschlagene Instrument zur vorübergehenden Unterstützung der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt bis zu 100 Mrd. EUR belaufen und den Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden.
Die Kommission gibt praktische Leitlinien für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hinsichtlich der Behandlung von Patienten und der grenzüberschreitenden Entsendung von medizinischem Personal heraus.
Der Geltungsbeginn der Verordnung über Medizinprodukte wird um ein Jahr verschoben, damit die Mitgliedsstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsakteure der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie Vorrang geben können.
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuern stattzugeben.
Die Europäische Kommission hat 1 Mrd. EUR aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) freigegeben, die als Garantie für den EIF dienen wird. Es können dadurch besondere Garantien zur Verfügung gestellt werden, die Banken und anderen Kreditgebern Anreize bieten, um mindestens 100.000 europäischen KMU Liquidität zur Verfügung zu stellen. Es wird erwartet, dass dadurch Finanzmittel in Höhe von 8 Mrd. EUR mobilisiert werden können Erste Mittel sollen bereits im April fließen.
Die Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien, die Empfehlungen für den Gesundheitsschutz, die Rückkehr der betroffenen Personen sowie Reiseregelungen beinhalten. Zudem wird angekündigt, dass ein Netz für von Häfen geschaffen werden soll, die jeweils für einen beschleunigten Besatzungswechsel ausgewiesen sind.
Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) ein Investitionskonzept entwickelt. Ziel ist die Förderung vielversprechender Unternehmen (KMU) mit Investitionen von bis zu 1,2 Mrd. EUR. Es handelt sich um ein bereits seit längerem geplantes Konzept, dem allerdings aufgrund der Coronavirus-Pandemie besondere Bedeutung zukommt.
Die Kommission veröffentlicht eine Mitteilung über einen befristeten Rahmen. Ziel ist es, kartellrechtliche Fragen in Bezug auf Unternehmen zu klären, die vorübergehend zusammenarbeiten und Tätigkeiten abstimmen möchten, um ihre Produktion zu steigern und die Lieferung insb von Arzneimitteln zu verbessern.
Die Europäische Kommission fordert die Schengen-Mitgliedstaaten auf, die vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU bis zum 15. Mai zu verlängern.
Der Rat der EU hat den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung über den Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD). Die Änderungen sollen die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die besonders bedürftige Bevölkerung minimieren.
Fast die gesamten verbleibenden Mittel aus dem Haushaltsplan für das laufende Jahr 2020 werden für die Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie zur Verfügung gestellt.
Der Rat präsentiert Einigung mit EU-Botschaftern auf einen Standpunkt (inkl. Änderungen) zu einem Vorschlag, der dazu beitragen soll, die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Fischerei- und Aquakultursektor zu bewältigen.
Die Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien, die den wirksamen Einsatz von Testmethoden in den MS sichern sollen. Die Verfügbarkeit zuverlässiger Daten gilt als Schlüssel zur Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen.
Die Europäische Kommission veröffentlicht zur Sicherstellung des Vertrauens in der Bevölkerung Leitlinien zum Datenschutz für Covid-19 Apps, die der Unterstützung der Bekämpfung des Coronavirus dienen. Die einschlägigen EU-Vorschriften (DSGVO und e-Datenschutz RL) sollen die Grundlage für die Verwendung solcher Apps darstellen. Die neuen Leitlinien sollen zudem den hinreichenden Schutz personenbezogener Daten unterstützen.
Die Europäische Kommission entspricht dem Ersuchen der MS nach einer Orientierungshilfe hinsichtlich der Umsetzung unionrechtlicher Asyl- und Rückführungsvorschriften und der Achtung der Grundrechte in Zeiten von Covid-19.
In der Plenarsitzung soll unter anderem über koordinierte EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 sowie über andere dringende Maßnahmen abgestimmt werden.
Unter anderem wurden folgende Maßnahmen angenommen:
- Umschichtung der kohäsionspolit. Mittel zur Bewältigung der Krise (Initiative CRII+)
- Zusätzlich rund 3 Mrd. EUR als Soforthilfe für nationale Gesundheitssysteme
- Weitere Mittel für das Europ. Zentrum für die Prävention u. Kontrolle von Krankheiten
Es wurden neue Vorschriften angenommen, die die Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf die am stärksten benachteiligten EU-Bürger minimieren sollen. Die erneute Änderung der Verordnung über den Fonds für die Hilfe für Bedürftige (FEAD, zuletzt geändert am 08.04) soll den Zugang zu diesem Fonds erleichtern und die an der Verteilung der Hilfe beteiligten Mitarbeiter schützen.
Ihm Rahmen der Geberveranstaltung der globalen Coronavirus-Krisenreaktion wurden Zusagen iHv 7,4 Mrd. EUR von der Europäischen Kommission verzeichnet. Ziel des Spendenmarathons ist die Beschaffung von Mitteln für die gemeinsame Entwicklung und den universellen Einsatz von Behandlungen und Impfstoffen.
Dazu gehören:
- Beihilfen für die private Lagerhaltung
- Flexibilität bei Marktstützungsprogrammen
- Befristete Abweichung von den EU-Wettbewerbsregeln
Ein Hilfspaket iHv 3 Mrd. EUR zur Unterstützung von Nachbarländern. Die Finanzhilfe soll in Form von Darlehen zu äußerst günstigen Bedingungen gewährt werden. Es besteht bereits ein Verteilungsplan der Gelder.
Die Europäische Kommission fordert die Schengen-MS auf, die vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU um weitere 30 Tage bis zum 15. Juni 2020 zu verlängern.
Infolge der Aufforderung zur Einreichung von Forschungsprojekten, die auf die Entwicklung von Therapie- und Diagnosemöglichkeiten zur Bekämpfung des Coronavirus abzielen, wurden nun 8 Projekte ausgewählt. Das gesamte Investitionsvolumen (finanziert von der EU, der pharmazeutischen Industrie und Partnerunternehmen) beläuft sich auf 117 Mio. EUR.
Betrifft Empfehlungen und Leitlinien der Europäischen Kommission zur schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen und Wiederaufnahme der Tourismuswirtschaft. Beinhaltet ist außerdem eine Gesamtstrategie für den Aufschwung im Tourismusbereich im Jahr 2020.
Bei der Plenartagung wurde unter anderem der vom Parlament geforderte Covid-19 Aufbaufonds iHv 2 Billionen EUR thematisiert. Die Mittel sollen vorwiegend in Form von Finanzhilfen ausgezahlt werden. Zudem wird weiterhin über den Notfallplan für den EU-Haushalt sowie Tracking-Apps und die Impfstoff-/Behandlungssituation diskutiert.
Betrifft die Genehmigung neuer Finanzierungsmittel iHv 3,4 Mrd. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die am stärksten von der Pandemie betroffen sind.
Die Vorgangsweise zur wirtschaftlichen Erholung soll sich auf 3 Säulen stützen:
- Sofortmaßnahmen, die die Unterstützung der Wirtschaft erleichtern (z.B. flexibler Rahmen für Beihilfen)
- Darlehen in Gesamthöhe von 540 Mrd. EUR (inkl. Projekt SURE)
aufgestockter mehrjähriger Finanzrahmen (soll in KW 22 angenommen werden)
Das Instrument „SURE“ zur Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken wurde vom Rat angenommen. Dabei handelt es sich um eine befristete Maßnahme, durch die den Mitgliedstaaten Darlehen in einer Gesamthöhe von bis zu 100 Mrd. EUR zu günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Die diesjährigen haushaltspolitischen länderspezifischen Empfehlungen („Spring Package“) orientieren sich stark an den Auswirkungen der Covid-19 Krise. Daraus ergibt sich folgende zentrale Zielsetzung:
- kurzfristige Milderung der gravierenden sozioökonomischen Folgen
- kurz- bis mittelfristig die Erreichung eines nachhaltigen und inklusiven Wachstums, das den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den digitalen Wandel erleichtert.
Der Rat hat befristete Maßnahmen verabschiedet, die die Verlängerung der Gültigkeit bestimmter Lizenzen im Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr ermöglichen und die Regeln für die Erhebung von Gebühren für Hafendienste lockern.
Betrifft die vorübergehende Änderung der Vorschriften über Luftverkehrsdienste angesichts des drastischen Einbruchs des Luftverkehrs.
Europäische Gesellschaften und Europäische Genossenschaften dürfen nun ausnahmsweise ihre Hauptversammlungen statt innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bis zu zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres abhalten.
Die Kommissionspräsidentin präsentiert den Vorschlag für das mit 750 Mrd. EUR dotierte Finanzinstrument „Next Generation EU“, das vorwiegend zur Bewältigung der Covid-19-Krise ins Leben gerufen werden soll. Betont wird insb die zeitliche Begrenzung des Instruments.
36 Unternehmen erhalten nahezu 166 Millionen Euro im Rahmen des EIC-Accelerator-Pilotprojekts zur Arbeit an Pionierprojekten: Bio-Dekontaminationstücher, kostengünstige Systeme zur Überwachung der Beatmung von Patienten sowie eine Antikörperplattform zur Behandlung schwerer Infektionsfälle.
Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik legten Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit Corona sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen vor.
Die Europäische Kommission empfiehlt den Schengen-Mitgliedsstaaten und den assoziierten Schengen-Staaten, die Kontrollen an den Binnengrenzen bis zum 15. Juni 2020 aufzuheben und die vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern. Zudem legt sie ein Konzept für die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen danach vor.
Um weltweit Menschenleben zu schützen, stellt die Europäische Kommission eine europäische Strategie zur Beschleunigung der Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Impfstoffen gegen COVID-19 vor.
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