Dienstwagen als nicht groß genug abgelehnt – Anspruch auf Kilometergeld auch für Privatfahrten mit eigenem PKW?
In einer aktuellen Entscheidung (Oberster Gerichtshof (OGH) vom 30.08.2022, 8 ObA 52/22p) hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob ein Arbeitnehmer, der arbeitsvertraglich einen Anspruch auf die Privatnutzung eines Dienstwagens hatte, Kilometergeld auch für Privatfahrten mit einem eigenen PKW habe, wenn er das vom Arbeitgeber bereitgestellte Fahrzeug ablehnte, da er der Ansicht war ein größeres Fahrzeug zu benötigen.
Konkret war mit dem Kläger arbeitsvertraglich vereinbart, dass er einen Dienstwagen gemäß den geltenden Richtlinien des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt bekommt und diesen auch für Privatfahrten nutzen dürfe. Nachdem der Kläger das, ihm gemäß den Richtlinien des Arbeitgebers zustehende, Fahrzeug ablehnte, erwarb er einen privaten PKW. Dienstfahrten mit diesem wurden dem Arbeitnehmer in der Folge mit einem Kilometergeld vergütet.
Mit seiner Klage forderte der Arbeitnehmer auch eine Abgeltung seiner Privatfahrten mit dem Kilometergeld und forderte dabei den Betrag von EUR 27.177,50. Dies insbesondere mit dem Argument, dass er, da er die Sachleistung der Privatnutzung eines Dienstwagens nicht in Anspruch nehmen konnte, nunmehr einen Anspruch auf einen entsprechenden Geldersatz habe.
Der OGH hielt dazu fest, dass es sich bei der Zurverfügungstellung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken grundsätzlich um eine Naturalleistung handle. Diese wurde dem Arbeitnehmer auch angeboten. Die Naturalleistung wandle sich nicht in einen Anspruch auf Geldersatz. Wenn der Kläger also anstelle des vereinbarten Sachbezugs einen Geldbetrag fordere, handle es sich um ein Aliud, also im konkreten Fall eine andere als die arbeitsvertraglich vereinbarte (Natural)Leistung.
Für die Praxis bedeutet diese Entscheidung, dass Arbeitgeber*innen daher mangels gegenteiliger Vereinbarung nicht einem Anspruch auf Abgeltung von Privatfahrten von Arbeitnehmer*innen ausgesetzt sind, wenn diese das vertragskonform angebotene Dienstfahrzeug (das privat genutzt werden dürfte) ablehnen.