EBA Arbeitsprogramm 2023
Am 29.09.2022 veröffentlichte die EBA ihr Arbeitsprogramm für 2023 (EBA/REP/2022/20). Darin werden die wichtigsten strategischen Arbeitsbereiche der EBA für das kommende Jahr sowie die damit verbundenen Tätigkeiten und Aufgaben beschrieben.
Allgemein
Das Arbeitsprogramm der EBA für 2023 wurde unter Berücksichtigung der bestehenden und erwarteten Mandate der EU-Gesetzgeber und der Aufgaben, die sich aus der Gründungsverordnung der EBA ergeben, einschließlich ihrer Bewertung der derzeitigen Lage des europäischen Bankensektors, erstellt.
Vor diesem Hintergrund wurden spezifische Tätigkeiten und Aufgaben in Anlehnung an die vertikalen und horizontalen strategischen Prioritäten festgelegt, die der Rat der Aufseher der EBA im Januar 2022 für die Jahre 2023 bis 2025 im Einheitlichen Programmplanungsdokument (EPPD) genehmigt hat.
Der Fokus der EBA liegt im Jahr 2023 auf den nachstehenden Prioritäten:
Vertikale Prioritäten im Jahr 2023
- Abschluss der Baseler Umsetzung in der EU: Im Rahmen der Umsetzung der ausstehenden Basel-III-Reformenwird der Regulierungsrahmen durch die Einführung risikosensitiverer Ansätze für die Bestimmung der Eigenkapitalanforderungen gestärkt und auch Mängel des bestehenden Rahmens behoben, unter anderem durch eine "Output-Untergrenze", die als Rückhalt für die Verwendung interner Modelle dienen wird.
- Durchführung eines erweiterten EU-weiten Stresstests: Der erweiterte Stresstest 2023 wird die Resilienz der EU-Banken gegenüber einem adversen wirtschaftlichen Schock bewerten und in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) Eingang finden. Der begrenzte Bottom-up-Ansatz wird auch weiterhin die zentrale Grundlage der EBA-Methodik bilden. Infolge der Entscheidung der EBA, schrittweise einen hybriden Rahmen einzuführen, werden die Banken nun jedoch NFCI-Schätzungen (Net Fee and Commission Income) erhalten, die auf aufsichtlichen Top-down-Modellen basieren.
- Bereitstellung von Daten für alle Stakeholder: Die EBA wird ihre EUCLID-Plattform
(European Centralised Infrastructure for Supervisory Data) nutzen, um internen und externen Stakeholdern Zugang zu hochwertigen Daten und Erkenntnissen zu verschaffen, indem Analyseinstrumente für die Risikoanalyse bereitgestellt werden und Risiko-Dashboards, interaktive Tools und eine Liste von EBA-Risikoindikatoren entwickelt werden. Die EBA wird einem breiten Spektrum von Stakeholdern (Anlegern, Analysten, Wissenschaftlern und der breiten Öffentlichkeit) qualitativ hochwertige Daten auf aggregierter Ebene und auf Ebene der einzelnen Banken zur Verfügung stellen und die eigene Offenlegung der Banken innerhalb und außerhalb der Säule 3 verbessern.
- Bewältigung der neuen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung des Finanzwesens ergeben und die Umsetzung von MiCA/DORA-Mandaten: Es wird erwartet, dass die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA-VO) und der Digital Operational Resilience Act (DORA) im Jahr 2023 in Kraft treten werden, wobei das Datum der Anwendbarkeit für den 1. Januar 2025 vorgesehen ist. Die EBA wird zusammen mit der ESMA und EIOPA im Zuge der Umsetzung der Mandate zu diesen Dokumenten die Dimension des digitalen Risikomanagements im Einheitlichen Regelwerk vertiefen und zu einem kohärenten Rahmen für die Regulierung und Beaufsichtigung von Krypto-Asset-Aktivitäten beitragen, indem die IKT und Cyberrisiken im gesamten EU-Finanzsektor überwacht werden, die Durchführung von Aufsichtsagenden und anderen (nicht regulatorischen) Aufgaben im Hinblick auf DORA und MiCA vorbereitet wird und indem RTS und Leitlinien erstellt werden.
Weiters werden sich die ESAs im Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission an den Aktivitäten der EU Supervisory Digital Finance Academy beteiligen.
Fokus der Akademie liegt auf der Stärkung der Aufsichtskapazitäten im Bereich innovativer digitaler Finanzen, um so die Ziele der EU-Strategie für digitales Finanzwesen zu unterstützen. Die Akademie wird ein umfassendes Schulungsprogramm zum Thema digitales Finanzwesen und eine Reihe von Workshops zu praktischen Fragen der Regulierung und Beaufsichtigung von Innovationen, die von Finanzunternehmen genutzt werden, anbieten. - Ausbau der Kapazitäten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU: Im Jahr 2023 wird sich die EBA darauf vorbereiten, die Aspekte ihrer Arbeit, die sich ausschließlich auf die Einhaltung der Vorschriften und die Beaufsichtigung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen, an die neue Behörde für Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung (AMLA) zu übergeben. Die Übertragung der Befugnisse wird derzeit für das Jahr 2024 erwartet.
Horizontale Priorität im Jahr 2023
- Umsetzung des ESG-Fahrplans:Die EBA wird ihren Rahmen für die Überwachung von ESG-Risiken weiter ausbauen, um die ESG-Risiken im Bankensektor und die Entwicklung des grünen Finanzmarktes effizient überwachen zu können. Dazu gehört auch die schrittweise verstärkte Nutzung externer ESG-Risikorelevanter Daten mit dem Schwerpunkt auf klimawandelbedingten Risiken.
Die Arbeit der EBA in diesem Bereich wird sich auch an den Empfehlungen des Beratenden Ausschusses für Verhältnismäßigkeit (EBA Advisory Committee on Proportionality, ACP) an vier Bereichen orientieren:
- harmonisierte Definitionen,
- Offenlegungsanforderungen der Säule 3,
- Meldepflichten,
- Aufsichtliches Überprüfungsverfahren (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) der Säule 2.
Diese Prioritäten dienen als Richtschnur für die Intensität und Organisation der Arbeiten, die zur Erfüllung der verschiedenen Mandate und Aufgaben der EBA erforderlich sind. Sie sind in 19 Haupttätigkeiten unterteilt, davon beziehen sich 10 auf Politik und Konvergenz, 5 auf Risikobewertung und Daten sowie 4 auf Governance, Koordination und Unterstützung.
In das Arbeitsprogramm sind die Empfehlungen des ACP vom Juli 2022 eingeflossen. Der ACP ist integraler Bestandteil der EBA, der am 22. Januar 2020 als unabhängiger Ausschuss eingerichtet wurde, um den Rat der Aufseher der EBA (Board of Supervisors, BoS) in Bezug auf das Arbeitsprogramm der EBA zu beraten und erforderlichenfalls Empfehlungen zu dessen Verbesserung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Finanzinstitute abzugeben. Diese Empfehlungen werden in der Ausführungsphase des Arbeitsprogramms 2023 berücksichtigt und ihre Umsetzung wird im EBA-Jahresbericht für das Jahr 2023 mitgeteilt.
Das EBA Arbeitsprogramm ist unter nachfolgendem Link verfügbar: EBA Arbeitsprogramm 2023
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