Endlich wieder ein sicherer Datentransfer in die USA? – EU-Kommission veröffentlicht Entwurf für Angemessenheitsbeschluss
Am Mittwoch legte die EU-Kommission einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss für die USA vor, der sich an die im Oktober unterzeichnete Executive Order des US-Präsidenten zur Umsetzung des neuen Transatlantischen Datenschutzrahmens (US-Rechtsrahmen) anschließt. Unter Berücksichtigung der von der EU-Kommission vorgenommenen Bewertung des US-Rechtsrahmens kam sie zu dem Schluss, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Das Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für die USA ist damit eingeleitet, bis zur Verabschiedung sind jedoch noch mehrere Schritte notwendig.
Wichtige Inhalte des US-Rechtsrahmens
Ausschlaggebend für die Aufhebung des ehemaligen EU-US Privacy Shield durch den EuGH im Juni 2020 war das unzureichende Datenschutzniveau in den USA, dass sich insbesondere aus der unverhältnismäßigen Überwachungsmaßnahmen von US-Sicherheitsbehörden und durch mangelnden Zugang zu Rechtsbehelfen in den USA für EU-Bürger ergab. Aus diesem Grund beinhaltet der neue US-Rechtsrahmen Bestimmungen, die dazu führen sollen, dass das Datenschutzniveau in den USA den Anforderungen für einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (nun wieder) entspricht.
So sieht der US-Rechtsrahmen verschiedene Rechtsmittel für EU-Bürger vor, wenn ihre personenbezogenen Daten in einer Weise verarbeitet werden, die gegen den US-Rechtsrahmen verstößt. Dafür seien auch kostenlose Streitbeilegungsverfahren und eine Schlichtungsstelle vorgesehen. Auch soll der Zugang der US-Behörden zu europäischen Daten auf ein zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendige und verhältnismäßige Maß beschränkt sein.
Ausblick
Bevor der Angemessenheitsbeschluss verabschiedet werden kann, wird der Beschlussentwurf dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) vorgelegt. Danach muss die EU-Kommission die Zustimmung eines Ausschusses von Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten einholen. Auch steht dem Europäischen Parlament ein Recht auf Kontrolle des Angemessenheitsbeschlusses zu. All diese Schritte werden naturgemäß Zeit in Anspruch nehmen. Nach positivem Abschluss dieser Schritte kann die EU-Kommission den Angemessenheitsbeschluss verabschieden. Es bleibt abzuwarten, ob die einzubeziehenden EU-Institutionen auch der Ansicht sind, dass die USA nun einen angemessenen Schutz aus der EU stammender personenbezogener Daten bieten, und falls dies der Fall ist, wann die endgültige Annahme des Angemessenheitsbeschlusses und die damit verbundene Vereinfachung der Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA erfolgen wird.
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