Am 25. Juli 2020 trat das österreichische Investitionskontrollgesetz (InvKG) in Kraft und läutete eine neue Ära der Prüfung ausländischer Direktinvestitionen (FDI) in Österreich ein.
Ziel dieses Berichts ist es, einige Schlüsseldaten über die Funktionsweise des FDI-Screenings in Österreich darzustellen. Dabei verzichten wir darauf, die von der Europäischen Kommission gesammelten und in ihren drei Jahresberichten über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union veröffentlichten Informationen zu wiederholen. Wir möchten nur noch einmal betonen, was die Europäische Kommission in ihrem letzten Jahresbericht für das Jahr 2022 festgestellt hat: Sechs Mitgliedstaaten sind für die überwiegende Mehrheit der Meldungen an den EU-Kooperationsmechanismus verantwortlich.
- 4 davon sind große Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien),
- die übrigen 2 (Dänemark und Österreich) sind sicherlich kleiner, aber „groß“ in Bezug auf ausländische Direktinvestitionen.
Der erste und (vorerst) einzige Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle der österreichischen FDI-Behörde ist bereits historisch und umfasst die ersten 12 Monate des neuen FDI-Regimes in Österreich. Aber dank einer parlamentarischen Anfrage und der Antwort des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft haben wir nun einen hochaktuellen Datensatz für den Zeitraum vom 25. Juli 2020 bis zum 30. November 2023.
Key FDI Data