US-Zölle und EU-Gegenmaßnahmen
Wir leben in turbulenten Zeiten. Geopolitische Spannungen und geoökonomische Turbulenzen nehmen zu. Die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten "kühlen" ab. Höhere US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte provozieren Gegenzölle der Europäischen Union.
Wir geben einen kurzen Überblick.
US-Zölle auf Stahl und Aluminium
Seit dem 12. März 2025 erheben die Vereinigten Staaten einen erhöhten Zollsatz von 25% auf Importe von Stahl und Aluminium. Dieser höhere Zolltarif wird überdies auf eine breitere Palette von Produkten (über die "Section 232"-Produkte vom Juni 2018 hinaus angewandt; dies betrifft Derivativprodukte und Produkte, die nur teilweise aus Stahl oder Aluminium bestehen).
Importe aus der Europäischen Union, die bisher von der Regierung Biden bevorzugt behandelt wurde, sind gleichermaßen betroffen.
Präsident Trump ordnete diese Handelsmaßnahmen bereits am 10. Februar 2025 an (siehe Proclamation 10896: "Adjusting Imports of Steel Into the United States" und Proclamation 10895 "Adjusting Imports of Aluminum Into the United States"). Die „presidential actions“ sind zwischenzeitig in Kraft getreten.
Die Europäische Union reagierte schnell:
Gegenzölle der Europäischen Union
Am 12. März 2025 kündigte die Europäische Union Gegenzölle an. Sie sind so konzipiert, dass sie hart, aber verhältnismäßig sind und dem wirtschaftlichen Umfang der US-Zölle auf europäische Stahl- und Aluminiumausfuhren im Wert von USD 28 Mrd. entsprechen, zugleich aber die Auswirkungen auf die europäischen Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher möglichst gering halten.
Die Gegenzölle erfolgen in zwei Schritten:
1) In den Jahren 2018 und 2020 verhängte die Europäische Union bereits sog. "Ausgleichsmaßnahmen" gegen US-Einfuhren. Diese Maßnahmen wurden später ausgesetzt, werden aber am 1. April 2025 (automatisch) wieder in Kraft treten. Zum ersten Mal werden diese Ausgleichsmaßnahmen in vollem Umfang umgesetzt.
2) Die Europäische Union hat darüber hinaus ein Verfahren zur Verhängung zusätzlicher Gegenzölle auf US-Einfuhren im Wert von ca. EUR 18 Mrd. eingeleitet. Das Verfahren läuft in folgenden Schritten ab:
- Konsultation der Interessengruppen zu den vorgeschlagenen Waren,
- Konsolidierung und Bewertung der Stakeholder-Stellungnahmen,
- Fertigstellung des Entwurfs des Durchführungsrechtsakts, Konsultation mit den EU-Mitgliedstaaten und Verabschiedung.
Das Inkrafttreten der zusätzlichen Gegenzölle ist für Mitte April 2025 geplant.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 654/2014 kann die Europäische Union von ihrem Recht Gebrauch machen, Zugeständnisse oder sonstige Verpflichtungen aus internationalen Handelsübereinkünften auszusetzen oder zurückzunehmen, um u.a. Zugeständnisse oder sonstige Verpflichtungen in den Handelsbeziehungen zu Drittländern wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wenn die den Waren oder Dienstleistungen aus der Union gewährte Behandlung in einer Weise geändert wird, die die Interessen der Union berührt.
Ausblick
Die Handelsbeziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union haben bereits ihre Höhen und Tiefen erlebt. Ein negatives Beispiel waren die langjährigen Streitigkeiten in der Flugzeugbranche (Boeing, Airbus), welche erst vor einigen Jahren beigelegt wurden. Bereits in der Vergangenheit wurden „Deals“ geschlossen, um die Spannungen wieder zu verringern. Die Europäische Union hat auch am 12. März 2025 Signale nach Washington gesendet, die Gespräche doch wieder aufzunehmen, "um bessere Lösungen zu finden".
Wir werden sehen, wie sich dieses Thema weiter entwickelt.
Hinweis: Dieser Blog stellt lediglich eine generelle Information und keineswegs eine Rechtsberatung von Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH dar. Der Blog kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH übernimmt keine Haftung, gleich welcher Art, für Inhalt und Richtigkeit des Blogs.