COVID-19 – Maßnahmen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden

Der vollständige Umfang der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzmärkte ist noch nicht abzusehen. Die Europäischen Bankenaufsichtsbehörden verfolgen die COVID-19-Situation daher sehr genau. In der zweiten Märzwoche sind schließlich sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) aktiv geworden:

Die EZB hat am 12. März 2020 eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die von ihr direkt beaufsichtigten Banken auch weiterhin ihre Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft erfüllen können, wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus schlagend werden. Konkret sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Kapital- und Liquiditätspuffer, einschließlich der Säule-2-Empfehlungen (Pillar-2-Guidance, P2G), können vollständig genutzt werden
  • Erleichterungen bei der Zusammensetzung des Kapitals für die Anforderungen der Säule 2 (Pillar-2-Requirements, P2R)
  • Flexibilität seitens der EZB bei der Umsetzung von institutsspezifischen Aufsichtsmaßnahmen

Die genannten Maßnahmen sollen zu einer Kapitalentlastung führen, damit die Banken in der Lage sind, die Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Eine Erhöhung der Dividendenausschüttungen oder der variablen Vergütung soll nicht die Folge sein.

Zusätzlich hat die EBA am gleichen Tag angekündigt, den EU-weiten Stresstest für Banken auf das Jahr 2021 zu verschieben.

Nutzung von Kapital- und Liquiditätspuffern

Die Kapital- und Liquiditätspufferanforderungen für Banken sind so konzipiert worden, dass Banken in der Lage sein sollen, Krisensituationen zu überstehen. Die EZB wird den Banken gestatten, vorübergehend unterhalb des durch die P2G, den Kapitalerhaltungspuffer (capital conservation buffer, CCB) und die Liquiditätsdeckungsquote (liquidity coverage ratio, LCR) definierten Kapitalniveaus zu operieren.

Diese temporären Maßnahmen sollen dabei nach Ansicht der EZB durch eine angemessene Lockerung des antizyklischen Kapitalpuffers (countercyclical capital buffer, CCyB) durch die nationalen Aufsichtsbehörden verstärkt werden.

Erleichterungen bei Erfüllung der Kapitalanforderungen in der Säule 2

Für jene wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken, die nicht oder nicht ausreichend bereits durch die Mindesteigenmittelerfordernisse (Pillar 1) gedeckt sind, haben Banken zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten (Pillar-2-Requirements, P2R). Die P2R sind grundsätzlich mit Common Equity Tier 1 (CET1) zu erfüllen. Nach den Plänen der EZB wird Banken gestattet werden, für die Erfüllung des Pillar-2-Requirements teilweise auch andere Kapitalinstrumente als CET1 zu verwenden (zB AT1- oder Tier 2-Instrumente). Damit wird eine Maßnahme vorgezogen, die ursprünglich im Januar 2021 im Rahmen der im Frühjahr 2019 erfolgten Überarbeitung der CRD IV in Kraft treten sollte.

Flexibilität bei der Umsetzung von institutsspezifischen Aufsichtsmaßnahmen

Die EZB stellt in Aussicht, Zeitplänen, Prozessen und Fristen bei institutsspezifischen Aufsichtsmaßnahmen anzupassen. Genannt wird beispielsweise

  • die Verschiebung von Vor-Ort-Prüfungen,
  • die Verlängerung der Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus Vor-Ort-Prüfungen in der Vergangenheit ergeben haben, und
  • die Verlängerung der Fristen für bestimmte nicht-kritische Aufsichtsmaßnahmen und Datenanforderungen.

 

Verschiebung des EU-weiten Stresstests für Banken

Die EBA hat den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklungen auf dem Bankenmarkt zu überwachen und zu bewerten sowie Trends, potenzielle Risiken und Schwachstellen zu ermitteln. Eines der wichtigsten aufsichtsrechtlichen Instrumente zur Durchführung einer solchen Analyse ist der EU-weite Stresstest, um sicherzustellen, dass die Banken im Fall von Krisen über ausreichend Kapital verfügen.

Der nächste EU-weite Stresstest war für 2020 geplant. Die EBA hat aufgrund der gegenwärtigen Krise jedoch beschlossen, den Stresstest auf das Jahr 2021 zu verschieben. Diese Maßnahme soll es Banken ermöglichen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und die Kontinuität ihrer Geschäftstätigkeit, einschließlich der Unterstützung ihrer Kunden, zu gewährleisten. Die Bewältigung der operativen Herausforderungen, mit denen Banken als Folge der Corona-Pandemie konfrontiert sind, soll nun Priorität haben.

Die EZB und die EBA werden die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 überwachen und bei Bedarf die genannten Maßnahmen überarbeiten und adaptieren.

 

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