Rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 in Österreich

 

28.02.2020
Erlass: Erlass, Vollzug des Epidemiegesetzes, Sicherstellung der einheitlichen Vorgangsweise

Sicherstellung der einheitlichen Vorgangsweise hinsichtlich des Vollzugs des Epidemiegesetzes.

 

28.02.2020
Erlass: Erlass, Zuständigkeiten und Vorgehen nach dem Epidemiegesetz 1950 bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen

Klärung der Zuständigkeiten im Rahmen des Epidemiegesetzes sowie die behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen.

 

28.02.2020
Verordnung: 74. Verordnung: Betriebsbeschränkung oder Schließung gewerblicher Unternehmungen bei Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 („2019 neuartiges Coronavirus“) und Änderung der Verordnung über die Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind

Gewerbliche Unternehmen sind bei Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 zu schließen.

 

28.02.2020
Verordnung: 75. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Bekanntgabe von Flugpassagieren

Flugpassagiere aus Risikogebiete sind von den Luftverkehrsunternehmen auf Anfrage des BMSGPK bekannt zu geben.

 

06.03.2020
Verordnung: 80. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus SARS-CoV-2 Risikogebieten

Drittstaatsangehörige, die sich in den letzten 14 Tagen vor Reiseantritt in einem auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten angeführten Gebiet, für das eine Reisewarnung im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-CoV-2 angeführt ist, aufgehalten haben, sind verpflichtet, bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand (SARS-CoV-2 negativ) mit sich zu führen und vorzuweisen.

 

06.03.2020
Verordnung: 81. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend medizinische Überprüfungen bei der Einreise im Zusammenhang mit dem „2019 neuartigen Coronavirus“

Einreisende und durchreisende Personen sind verpflichtet, sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde, einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachts an COVID-19 zu unterziehen.

 

10.03.2020
Verordnung: 83. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten

Betreffend das Landeverbot für Luftfahrzeuge.

 

10.03.2020
Verordnung: 84. Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Italienischen Republik

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Italienischen Republik.

 

10.03.2020
Verordnung: 85. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten geändert wird

Abänderung des Landeverbots für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten.

 

10.03.2020
Verordnung: 86. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einstellung des Schienenverkehrs aus Italien aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2

Einstellung des Schienenverkehrs aus Italien.

 

10.03.2020
Verordnung: 87. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus Italien

Personen, die von Italien nach Österreich einreisen wollen, haben ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen und vorzuweisen, SARS-CoV-2 negativ zu sein.

 

10.03.2020
Erlass: Erlass, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz

Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen außerhalb geschlossener Räume bzw. mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum.

 

12.03.2020
Verordnung: 88. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Bekanntgabe von Flugpassagieren

Abänderung der VO betreffend der Bekanntgabe von Flugpassagieren.

 

12.03.2020
Verordnung: 89. Verordnung: Änderung der Verordnung über Maßnahmen bei der Einreise aus SARS‑CoV-2 Risikogebieten

Abänderung der VO betreffend die Maßnahmen bei der Einreise aus SARS-CoV-2 Risikogebieten.

 

13.03.2020
Beschluss Bundesregierung: Beschluss der Bundesregierung über Quarantäne besonders gefährdete österreichische Regionen

Verhängung der Quarantäne für 14 Tage für Paznauntal und St. Anton (Gemeinden Ischgl, Kappl, See, Galtür und St. Anton am Arlberg)

 

13.03.2020
Erlass: Erlass, Maßnahmen aufgrund § 18 Epidemiegesetz 1950 in Bezug auf Kindergärten

Vom 18.03.2020 bis 03.04.2020 bleiben Kindergärten geöffnet, es sollen aber möglichst viele Kinder zu Hause betreut werden.

 

13.03.2020
Verordnung: 92. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien geändert wird

Abänderung der VO über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien.

 

13.03.2020
Verordnung: 93. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten geändert wird

Abänderung der VO über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten.

 

13.03.2020
Verordnung: 94. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2 geändert wird

Der Schienenverkehr aus der Schweiz und Liechtenstein wird bis auf die genannten Ausnahmen eingestellt.

 

15.03.2020
Gesetz: 12. Bundesgesetz: COVID-19 Gesetz

Einrichtung des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds; Änderung des Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2020, Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2019-2022 (…)

 

15.03.2020
Gesetz: 13. Bundesgesetz: Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung

Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs- und Vorbereitungslehrgänge und des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung.

 

15.03.2020
Gesetz: 14. Bundesgesetz: Änderung der Strafprozessordnung 1975

Abänderung der Strafprozessordnung.

 

15.03.2020
Gesetz: 15. Bundesgesetz: Änderung des Wirtschaftskammergesetzes 1998

Insb Einfügung des §76a (betrifft die Vorgehensweise bei Wahlen in außergewöhnlichen Ereignissen)

 

15.03.2020
Verordnung: 95. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten geändert wird

Landeverbot weiterer Luftfahrzeuge aus

  • Vereinigtes Königreich
  • Niederlande
  • Russische Föderation
  • Ukraine

 

15.03.2020
Verordnung: 96. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Untersagung des Betretens des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt mit Ausnahmen des § 2 der Verordnung (so auch siehe Pkt. 15. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege). Weiters ist das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ab 17.03.2020 untersagt. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 22.03.2020 außer Kraft.

 

15.03.2020
Verordnung: 97. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Sperrstunde und Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden

Festlegung der Aufsperr- und Sperrstunde sämtlicher Betriebsarten des Gastgewerbes.

 

15.03.2020
Verordnung: 98. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Verbot des Betretens öffentlicher Räume mit Ausnahmen gem § 2; Benutzung von Massenbeförderungsmitteln nur für Betretungen gem § 2 Z 1 bis 4 zulässig, wobei bei der Benützung ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

 

16.03.2020
Erlass: Erlass, Information über Durchführung von Ausbildungen in Gesundheitsberufen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Ab 16.03.2020 bis 03.04.2020 werden die Ausbildungseinrichtungen im Gesundheitsbereich auf ein Minimum heruntergefahren.

 

16.03.2020
Verordnung: 99. Verordnung: Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren

In Fällen des §174 Abs 1, §176 Abs. 3 und §239 StPO ist zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV die Vernehmung oder Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung durchzuführen (§153 Abs. 4 StPO).

 

17.03.2020
Verordnung: 100. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Richtlinien für die Gewährung von Finanzmitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-Fonds-VO)

Betrifft das Auszahlungsverfahren des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds an empfangsberechtigte haushaltsleitende Organe.

 

18.03.2020
Verfügung: 101. Verfügung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend den vorläufigen Aufschub der Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Grundwehrdienst

Die Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Grundwehrdienst wird vorläufig aufgeschoben.

 

18.03.2020
Verordnung: 102. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Italienischen Republik und die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und zum Fürstentum Liechtenstein geändert werden

Änderung der Verordnungen über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein.

 

18.03.2020
Verordnung: 103. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten geändert wird

Änderung der Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten.

 

18.03.2020
Verordnung: 104. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz und Liechtenstein geändert wird

Änderung der Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz und Liechtenstein.

 

18.03.2020
Verordnung: 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich

Betrifft die Einreisemodalitäten auf dem Luftweg. Diejenigen, die weiterhin nach Österreich einreisen dürfen, sind nach der Ankunft verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten.

 

18.03.2020
Verordnung (Land Tirol): 33. Verordnung des Landeshauptmannes nach § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Betrifft die Quarantäne-Maßnahmen in Tirol.

 

19.03.2020
Verordnung: 106. Verordnung über die Beschränkung von Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten in einer Ausnahmesituation

Betrifft das Verbot von Leerverkäufen und wirkungsgleichen Transaktionen.

 

19.03.2020
Verordnung: 107. Verordnung über die Änderung der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Betrifft die Abänderung der VO gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, insb hinsichtlich der Ausübung beruflicher Tätigkeiten. (Anm.: eine Verpflichtung zur Tele-Arbeit wurde mit einer Aussendung noch vor Inkrafttreten widerrufen – die Verordnung wird gerade entsprechend abgeändert).

 

19.03.2020
Verordnung: 108. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes geändert wird

Die 98. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes wird dahingehend abgeändert, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugsweise und sofern einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgestimmt außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll. Außerdem werden die Ausgangsbeschränkungen bis zum 13.04.2020 verlängert.

 

20.03.2020
Verordnung: 109. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten geändert wird

Die 83. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten tritt mit 13.04.2020 außer Kraft.

 

20.03.2020
Verordnung: 110. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird

Die 96. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wird wie folgt geändert: Erweiterung der Begriffsdefinition von § 2 Z 14 (Postdiensteanbieter) und Außerkrafttreten mit 13.04.2020.

 

21.03.2020
Gesetz:  2. COVID-19-Gesetz

Betrifft die Abänderung einer großen Anzahl von Gesetzen. Wichtige Neuerungen sind insbesondere

  • Möglichkeit der Bundesregierung zur Übermittlung öffentlicher Warnungen/Aufrufe bei Notfällen bzw Katastrophen über SMS
  • Ausweitung Sonderbetreuungszeit (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes)
  • Fristenunterbrechung betreffend anhängige Verfahren Abgabenbehörden, anhängige Verfahren Verwaltungsbehörden (nach Verwaltungsverfahrensgesetzen), sowie anhängige Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
  • Modifikationen Verfahren vor Verwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof

Abwicklung Härtefallfonds-Förderung.

 

22.03.2020
Verordnung: 111. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien geändert wird

Das Außerkrafttreten der Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien wird mit Ablauf des 13. April 2020 festgelegt.

 

22.03.2020
Verordnung: 112. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird.

Betrifft die Abänderung der Öffnungszeitenregeln.

 

23.03.2020
Verordnung: 113. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden

Betrifft insbesondere die Einschränkung des Besuchsverkehrs in Justizanstalten.

 

24.03.2020
Erlass: Erlass über die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffenen besonderen Vorkehrungen in Strafsachen

Enthält erläuternde Informationen hinsichtlich der durch COVID-19 ausgelösten Änderungen im Strafrecht. Weiters wird hiermit der Erlass vom 16. März 2020 über die Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren aufgrund der Ausbreitung der SARS-VoV-2-Pandemie, eJABl. Nr. 51/2020, aufgehoben.

 

24.03.2020
Verordnung: 114. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden, geändert wird

Betrifft die Möglichkeit unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung Vernehmungen und Verhandlungen durchzuführen.

 

26.03.2020
Verordnung: 117. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend elektronische Labormeldungen in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten geändert wird

Auch der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister ist nun iZm der Bekämpfung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben der Labore hinsichtlich elektronischer Meldungen anzeigepflichtiger Krankheiten zu prüfen und dem Labor gegebenenfalls die zur Erlangung des bereitgestellten Zertifikats erforderlichen Zugangsdaten zur Authentifizierung auszuhändigen.

 

26.03.2020
Verordnung: 118. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden

ArbeitnehmerInnen dürfen nun über die in der Anlage zur Arbeitsruhegesetz-VO enthaltenen Ausnahmen hinaus während der Wochenend- und Feiertagsruhe mit folgenden Tätigkeiten beschäftigt werden:

  • Lieferservice im Lebensmittelhandel sowie von Drogerien und Drogeriemärkten
  • Güterbeförderung iZm mit Drogerie- und Lebensmittellieferungen

 

26.03.2020
Verordnung: 120. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über besondere Vorkehrungen im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Betrifft Vorkehrungen im Strafvollzug, insb die Unterbrechung von Fristen nach StVG, den Strafantritt Verurteilter auf freiem Fuß, den Aufschub des Strafvollzuges sowie die Vollzugstauglichkeit von mit COVID-19 infizierten Personen.

 

27.03.2020
Verordnung: 123. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung des Haftungsrahmens zur Bewältigung der Krisensituation aufgrund von COVID-19 für das KMU-Förderungsgesetz (KMU-Förderungsgesetz COVID-19-HaftungsrahmenV)

Der BMF darf zusätzliche Verpflichtungen gem. § 7 Abs 1 KMU-Förderungsgesetz bis zu einem jeweils ausstehenden Gesamtbetrag von 1.250 Millionen Euro an Kapital zuzüglich Zinsen und Kosten für die AWS und 625 Millionen Euro an Kapital zuzüglich Zinsen und Kosten für die ÖHT übernehmen.

 

27.03.2020
Verordnung: 124. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2 geändert wird

Die 86. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einstellung des Schienenverkehrs aus Italien aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2 wird dahingehend abgeändert, dass sie mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft tritt.

 

01.04.2020
Verordnung: 128. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen geändert wird

Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Einschränkung des Unterrichts in Schulgebäuden wegen COVID-19- im Schuljahr 2019/20 Leistungen, für welche Beiträge nach dieser Verordnung zu zahlen sind, nicht in Anspruch nehmen konnten, sind ab dem Beitragsmonat April 2020 bis zu jenem Monatsersten, an welchem der Unterricht wieder uneingeschränkt stattfindet, keine Beiträge zu entrichten.

 

02.04.2020
Verordnung : 129. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien geändert wird.

Abweichend von den bisheriger §§1 und §2 ist es nun österreichischen Staatsbürgern sowie Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in Österreich unterliegen, erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen nach Österreich einzureisen, wenn dies zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich erfolgt.

 

02.04.2020
Verordnung: 130. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird.

Die Abholung vorbestellter Speisen ist nun wieder zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Das Betreten von Beherbergungsbetrieben wird zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung untersagt.

 

04.04.2020
Gesetz: 3. COVID-19-Gesetz (Kurztitel)

Betrifft insb. Abänderungen in den folgenden Gesetzen:

  • Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
  • Garantiegesetz
  • Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
  • Zivildienstgesetz
  • -KMU-Förderungsgesetz
  • Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds
  • Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz
  • Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs-gesetz
  • Arbeitsverfassungsgesetz
  • Ausländerbeschäftigungsgesetz
  • Einkommensteuergesetz
  • Gebührengesetz
  • Finanzstrafgesetz
  • uvm.

 

04.04.2020
Gesetz: 4. COVID-10-Gesetz (Kurztitel)

Betrifft insb. die Abänderung von Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes u.v.m.

 

04.04.2020
Gesetz: 5. COVID-19-Gesetz (Kurztitel)

Betrifft die Abänderung des gesetzlichen Budgetprovisoriums 2020 und des Bundesfinanzrahmengesetzes 2019 bis 2022.

 

06.04.2020
Kundmachung: Verfügung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst

Betrifft die Heranziehung von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst.

 

06.04.2020
Verordnung: COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-VO

Betrifft die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit.

 

06.04.2020
Verordnung: 133. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Italienischen Republik und zur Bundesrepublik Deutschland und die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und zum Fürstentum Liechtenstein geändert werden

Betrifft die Verlängerung der Grenzkontrollen an den Grenzen zu Italien, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein.

 

07.04.2020
Verordnung: 135. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung des Haftungsrahmens zur Bewältigung der Krisensituation aufgrund von COVID-19 für das Garantiegesetz 1977

Der Bundesminister für Finanzen darf nun zwecks Überbrückung eines durch die COVID-19 Krisensituation bedingten vorübergehenden Liquiditätsengpasseses von Unternehmen Verpflichtungen für Garantien, Ausfallsbürgschaften oder sonstige Sicherungsgeschäfte bis zu einem Gesamtbetrag von zwei Milliarden Euro übernehmen.

 

08.04.2020
Verordnung: 138. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden, geändert wird

Betrifft weitere Abänderungen der Unterbrechung von in der StPO bezeichneten Fristen.

 

08.04.2020
Verordnung: 140. Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise

Betrifft insbesondere die Voraussetzungen um virtuelle Versammlungen von Gesellschaften iSd in § 1 Abs. 1 COVID-19-GesG aufgezählten Rechtsformen abzuhalten.

 

08.04.2020
Verordnung: 141. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2 geändert wird

Die Verordnung über die Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein tritt gem § 3 am 30.04.2020 außer Kraft.

 

08.04.2020
Verordnung: 142. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten geändert wird

Die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeige aus SARS-CoV-2 Risikogebieten tritt gem § 3 am 30.04.2020 außer Kraft.

 

08.04.2020
Verordnung: 143. Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditäts-schwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind

Finanzielle Maßnahmen zur Erhaltung der Liquidität durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH haben den Leitlinien im Anhang der Verordnung zu entsprechen. Geregelt werden beispielsweise:

  • Begünstigte Unternehmen
  • Ausgestaltung / Maßnahmenhöhe
  • Verwendungszweck
  • Laufzeit und Zinsen
  • Antragsstellung

 

08.04.2020
Verordnung: 144. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend elektronische Labormeldungen in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten geändert wird

Das Außerkrafttretens-Datum der Änderungen in § 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 117/2020 wurde vom 13. April auf den 31. Dezember 2020 abgeändert.

 

09.04.2020
Verordnung: 147. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und zum Fürstentum Liechtenstein geändert wird

Die Regelung bezüglich der vorübergehenden Grenzkontrollen wird auf die Tschechische und die Slowakische Republik erweitert.

 

09.04.2020
Verordnung: 148. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes geändert wird

Die Verordnung beinhaltet Regelungen zum Tragen von Schutzvorrichtungen im Mund-/Nasenbereich v.a. im Hinblick auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Betreten des Kundenbereichs in Massenbeförderungsmitteln ist nur unter Tragen einer entsprechenden mechanischen Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektionen zulässig. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Regelung ausgenommen.

 

09.04.2020
Verordnung: 150. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich geändert wird

Die Verordnung regelt die allg. Vorgangsweisen bzgl. Personen, die über die den Luftweg nach Österreich einreisen. Beinhaltet sind Bestimmungen zur Heimquarantäne u.ä.

 

 

09.04.2020
Verordnung: 151. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird

In die Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 werden neue Ausnahmen für das Betretungsverbot von Betriebsstätten des Handels und Dienstleistungsunternehmen aufgenommen. Dies betrifft bspw. an Tankstellen angeschlossene Waschstraßen, Fahrradwerkstätten, Bau-/Gartenmärkte sowie Kundenbereiche von sonstigen Betriebsstätten des Handels, wenn der Kundenbereich im Inneren maximal 400 m² beträgt.

 

10.04.2020
Verordnung: 152. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem COVID-19-Maßnahmengesetz

In der Anlage der Verordnung werden die Verwaltungsübertretungen nach dem Epidemigesetz 1950 genannt, für die mit Organstrafverfügung Geldstrafen eingehoben werden dürfen. Auch die einzuhebenden Beträge werden festgesetzt.

 

13.04.2020
Verordnung: 153. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestellung eines weiteren Beauftragten gemäß Garantiegesetz 1977 und KMU-Förderungsgesetz (COVID-19-BeauftragtenV)

Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wird als weitere Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 5 Abs. 1 Garantiegesetz 1977 und § 7 Abs. 4 KMU-Förderungsgesetz bestellt.

 

14.04.2020
Verordnung: 155. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung betreffend die finanzielle Obergrenze für Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-VO) geändert wird

Die finanzielle Obergrenze für Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit für das Jahr 2020 wird von EUR 3 Mrd. auf EUR 5 Mrd. erhöht.

 

16.04.2020
Verordnung: 158. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus

Die Regelung enthält eine Aufzählung von Anbringen, die bis zum Ablauf des 31. Mai 2020 aufgrund von im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus stehenden wirtschaftlichen Notlagen per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at eingebracht werden können.

 

18.04.2020
Verordnung:  162. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gem § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes geändert werden.

Betrifft insbesondere die Betretung nicht-öffentlicher Sportstätten für ProfisportlerInnen.

 

20.04.2020
Verordnung: 163. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der besondere Vorschriften für die Einbringung von Eingaben bei Gericht erlassen werden (1. COVID-19 Ziviljustiz-VO)

Betrifft unter anderem die Einbringung von Anträgen auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer aufrechten Freiheitsbeschränkung aufgrund von Covid-19 per E-Mail sowie die Stellung von Anträgen auf Erlassung einer EV durch Opferschutzeinrichtungen, die von einer nicht anwaltlich vertretenen Person hierzu bevollmächtigt wurden.

 

20.04.2020
Verordnung: 164. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Berufsschulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21

Betrifft Regelungen für die derzeitige Abhaltung des Unterrichts an öffentlichen und privaten Berufsschulen. Beinhaltet auch Regelungen zu den Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht.

 

21.04.2020
Verordnung: 168. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung betreffend die finanzielle Obergrenze für Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-VO) geändert wird

Die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit wird gem § 13 Abs. 1 AMPFG mit EUR 7.000 Mio. festgesetzt.

 

22.04.2020
Verordnung: 171. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über studienrechtliche Sondervorschriften an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung – C-UHV)

Enthält Sonderregelungen für Universitäten und Pädagogische Hochschulen für das SS 2020 und das WS 2020/21. Darunter:

  • Im SS 2020 entfällt die lehrveranstaltungsfreie Zeit. LV und Prüfungen können auch während der Sommermonate angeboten und durchgeführt werden.
  • Sondervorschriften für Zulassungsfristen
  • Modifikationen im Hinblick auf die STEOP können vom jeweiligen Rektorat durchgeführt werden.
  • Sondervorschriften zu LV und Prüfungen: Möglichkeit zur Anpassung von Methoden und Konzepten bei LV bzw. Beurteilungskriterien und Beurteilungsmaßstäbe von Prüfungen im SS 2020. Es ist zulässig, LV in elektronischen Lernumgebungen anzubieten und Prüfungen auf elektronischem Weg durchzuführen.
  • Sondervorschrift zur Abgabe von Abschlussarbeiten

 

22.04.2020
Verordnung: 172. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über studienrechtliche Sondervorschriften an Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Fachhochschulverordnung – C-FHV)

Enthält entsprechende Sonderregelungen für Fachhochschulen und Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen für das SS 2020 und das WS 2020/21.

 

22.04.2020
Verordnung: 173. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über studienförderungsrechtliche Sondervorschriften aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Studienförderungsverordnung – C-StudFV)

Betrifft den Anspruch auf Förderung von ordentlichen Studien und deren Verlängerung sowie Sonderregelungen für Beihilfen im Auslandsstudium.

 

23.04.2020
Verordnung: 176. 1. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die vorübergehende Aufhebung des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots aufgrund von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (1. COVID-19 Fahrverbots-Aufhebung Verordnung)

Das Wochenend- und Feiertags-Fahrverbot für LKW und Sattelkraftfahrzeuge gemäß § 42 Abs. 1 und 2 StVO 1960 wird vorübergehend (bis 17. Mai 2020) aufgehoben.

 

24.04.2020
Verordnung: 178. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Italienischen Republik und zur Bundesrepublik Deutschland und die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Tschechischen Republik und zur Slowakischen Republik geändert werden

Betrifft die Verlängerung der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen.

 

24.04.2020
Verordnung: 179. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung des Haftungsrahmens zur Bewältigung der Krisensituation aufgrund von COVID-19 für das KMU-Förderungsgesetz geändert wird

Der Betrag des Haftungsrahmens zur Bewältigung der COVID-19 Krisensituation gem KMU-Förderungsgesetz wird von EUR 1.250 Mio. auf den Betrag EUR 3.750 Mio. angehoben.

 

27.04.2020
Verordnung: 180. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden, geändert wird

Betrifft die Abänderung der Regelungen für Besuche von Strafgefangenen. Das Betretungsverbot endet mit 10. Mai 2020. Der Besuch durch mehrere Personen ist weiterhin ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Besucher unter 14 Jahren mit einer erwachsenen Begleitperson.

 

29.04.2020
Verordnung: 184. Verordnung, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über besondere Vorkehrungen im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird

Betrifft Änderungen im Hinblick auf Vorkehrungen im Strafvollzug, insb die Unterbrechung von Fristen nach StVG, den Strafantritt Verurteilter auf freiem Fuß sowie Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten.

 

29.04.2020
Verordnung: 185. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität von im notariellen Bereich verwendeten elektronisch unterstützten Identifikationsverfahren geändert wird

Betrifft die Vornahme notarieller Amtshandlungen unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit, insb die Durchführung der Identitätsfeststellung.

 

30.04.2020
Verordnung: 188. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung betreffend die finanzielle Obergrenze für Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-VO) geändert wird

Die Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit wird von EUR 7 Mrd. auf EUR 10 Mrd. erhöht.

 

30.04.2020
Verordnung: 194. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Berufsschulwesen

SchülerInnen ganzjähriger Berufsschulen können von der Schulbehörde bzw. der Schulleitung (Salzburg) ab 3. Juni vom ortsgebundenen Unterricht ausgenommen werden. Selbiges gilt für SchülerInnen lehrgangsmäßiger Berufsschulen.

 

30.04.2020
Verordnung: 195. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten geändert wird

Betrifft eine ergänzende Regelung für Saisonarbeitskräfte im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Pflege- und Gesundheitspersonal. Diesen Personengruppen ist die Einreise unter Einhaltung gewisser Auflagen auf dem Schienenweg oder mit dem Bus gestattet. Nach der Einreise ist eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten.

 

30.04.2020
Verordnung:  196. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten, die Verordnung über die Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 und die Verordnung über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich geändert werden

Betrifft das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus bestimmten Regionen sowie die Verlängerung der Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein.

 

30.04.2020
Verordnung: 197. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden

Beinhaltet unter anderem die aktualisierten Maßnahmen für öffentliche Orte, Kundenbereiche, Ausbildungseinrichtungen, Gastgewerbe bzw. Beherbergungsbetriebe sowie Sportstätten und Veranstaltungen.

 

04.04.2020
Verordnung: 198. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 geändert wird

Für SchülerInnen der letzten Schulstufe berufsbildender mittlerer Schulden hat ab 4. Mai lehrplanmäßiger Unterricht stattzufinden. Das Unterrichtsjahr für Freigegenstände und unverbindliche Übungen endet am 4. Mai. Im Hinblick auf abschließenden Arbeiten wird festgelegt, dass die Beurteilung mangels einer Präsentation aufgrund der schriftlichen Arbeit zu erfolgen hat.

 

05.05.2020
Verordnung: 202. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Italienischen Republik und zur Bundesrepublik Deutschland und die Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Tschechischen Republik und zur Slowakischen Republik geändert werden

Betrifft die Verlängerung der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen bis 31. Mai 2020.

 

05.05.2020
Bundesgesetz: 28. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (6. COVID-19-Gesetz)

Betrifft unter anderem Regelungen im Bereich des Arbeitslosengeldes bzw. Notstandshilfe und Arbeitsteilzeit sowie eine Anpassung der Regelungen für die Familienbeihilfe.

 

05.05.2020
Bundesgesetz: 29. Bundesgesetz, mit dem das BFA-Verfahrensgesetz 2012 und das Asylgesetz 2005 geändert werden (7. COVID-19-Gesetz)

Festgelegt wird unter anderem, dass (solange die Bewegungsfreiheit bzw. der zwischenmenschliche Kontakt eingeschränkt sind) Anträge auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels kontaktlos einzubringen sind.

05.05.2020
Bundesgesetz: 30. Bundesgesetz, mit dem das 1. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und das Zivilrechts-Mediationsgesetz geändert werden (8. COVID-19-Gesetz)

Betrifft insb Regelungen zu mündlichen Verhandlungen, Anhörungen und Beweisaufnahmen.

 

05.05.2020
Bundesgesetz: 31. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (9. COVID-19-Gesetz)

Betrifft Regelungen zum Covid-19 Risikoattest und die Vorgangsweise im Hinblick auf dadurch betroffene Personen sowie Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen (bspw. der vorübergehende Weiterbezug bisheriger Leistungen aus dem Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit aufgrund mangelnder Möglichkeiten der behördlichen Begutachtung).

 

05.05.2020
Bundesgesetz: 34. Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (14. COVID-19-Gesetz)

Zum Zweck der Aufrechterhaltung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen wird das Bundesamt für Soziales zur Weitergabe bestimmter personenbezogener Daten an die Ämter der LReg sowie an den Fonds Soziales Wien ermächtigt.

 

05.05.2020
Bundesgesetz: 36. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert wird (17. COVID-19-Gesetz)

Betrifft die Erweiterung der anspruchsberechtigten Personenkreise.

 

05.05.2020
Bundesgesetz: 40. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) beschlossen wird

Behandelt die Möglichkeit zur Ausgabe von Gutscheinen anstelle einer Entgeltrückzahlung sowie deren Übertragbarkeit bzw. Einlösung.

 

07.05.2020
Verordnung: 203. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe (COVID-19-Risikogruppe-Verordnung)

Betrifft die detaillierte Umschreibung der Covid-19 Risikogruppe anhand medizinischer Indikationen.

 

08.05.2020
Verordnung: 206. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Betrifft die Abnahme von Fingerabdrücken sowie die Vorlage von Originalurkunden unter den momentanen Umständen im Hinblick auf das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.

 

13.05.2020
Verordnung: 207. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird

Betrifft die Konkretisierung der Lockerungsverordnung insb für die Bereiche Gastgewerbe und Sport.

 

13.05.2020
Verordnung: 208. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 (C-SchVO)

Betrifft umfangreiche Regelungen für das Schulwesen insb den ortsungebundenen Unterricht (und Ausnahmen von ebendiesem) sowie Lehrpläne, Prüfungen und Leistungsbeurteilungen.

 

14.05.2020
Bundesgesetz: 41. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz - FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012 geändert wird (10. COVID-19-Gesetz)

Betrifft Zuwendungen für Freiwilligenengagement und deren Finanzierung.

 

14.05.2020
Bundesgesetz: 42. Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz, das Zustellgesetz und das Agrarmarkt Austria Gesetz (AMA-Gesetz 1992) geändert werden (12. COVID-19-Gesetz)

Beinhaltet Regelungen zur Durchführung diverser Prozesse, die normalerweise die physische Anwesenheit mehrere Personen verlangen (z.B. mündliche Verhandlungen, Vernehmungen, Zustellung von Dokumenten sowie Beschlussfassung bei der AMA)

 

14.05.2020
Bundesgesetz: 43. Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz)

Enthält insbesondere Regelungen für den Einsatz von Screeningprogrammen und die dafür benötigten Register. Diese betreffen in erster Linie die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Umgangs mit personenbezogenen Daten.

 

14.05.2020
Bundesgesetz: 44. Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz)

Betrifft insbesondere die Einführung des Förderprüfungsgesetzes. Gegenstand der Prüfung sind grundsätzlich finanzielle Maßnahmen auf Basis des ABBAG-Gesetzes. Darunter fallen Zuschüsse sowie Haftungen, für die die AWS oder die ÖHT das Kreditrisiko übernommen haben und dem Bundesminister für Finanzen zudem eine Garantieübernahme zukam.

 

15.05.2020
Verordnung: 212. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung des Haftungsrahmens zur Bewältigung der Krisensituation aufgrund von COVID-19 für das KMU-Förderungsgesetz geändert wird

Der Haftungsrahmen im Hinblick auf die ÖHT-Förderungen wird auf 1.625 Mio. EUR erhöht.

 

15.05.2020
Verordnung: 213. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sonderregelungen für Arzneimittel für die Dauer der Pandemie mit COVID-19

Betrifft Regelungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln während der Pandemie für den Fall, dass der Bedarf in Österreich nachweislich nicht mehr gedeckt werden kann.

 

25.05.2020
Verordnung: 224. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von Fristen und Kriterien für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21

Betrifft Verfahrensschritte im Eignungs-, Aufnahme und Auswahlverfahren für Bachelor- und Diplomstudien, für die eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist. Die Regelungen differenzieren dabei aufgrund der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen. Beinhaltet sind Informationen zur terminlichen Koordination sowie den einzuhaltenden Hygienemaßnahmen.

 

25.05.2020
Verordnung: 225. Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß §3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

Herausgabe von Richtlinien, denen die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH („COFAG“) zu entsprechen hat

 

27.05.2020
Verordnung: 229. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen geändert wird

Wurden aufgrund einer Einschränkung des Unterrichts wegen der Covid-19-Pandemie Leistungen im Bereich der Schülerheime/ganztägigen Schulformen überwiegend nicht in Anspruch genommen, entfallen die Beiträge für die Monate April und Mai 2020. Für den Juni hat eine gesonderte Berechnung zu erfolgen.

 

27.05.2020
Verordnung: 230. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 735 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 258 Abs. 3 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

Betrifft die Verlängerung des Freistellungszeitraumes für Risikogruppen bis 30. Juni.

 

 

27.05.2020
Verordnung: 231. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (2. COVID-19-LV-Novelle)

Betrifft die allgemein geltenden Vorschriften für verschiedene Einrichtungen, wie insb Bäder, Beherbergungsbetriebe sowie Sportstätten, und Veranstaltungen. Besonders relevant ist die „Staffelregelung“ für die Abhaltung von Veranstaltungen:

  • 29. Mai: Veranstaltungen sowie Hochzeiten und Begräbnisse mit max. 100 Personen
  • 1. Juli: Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen
  • 1. August: Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen
  • Ausnahmeregelung ab 1. August: Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1.000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1250 Personen mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

 

27.05.2020
Verordnung: 233. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich und die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten geändert werden

Beinhaltet sind detaillierte Regelungen für die Einreise nach Österreich. So ist bspw. die Wiedereinreise nach Inanspruchnahme einer notwendigen medizinischen Leistung für Personen mit Wohnsitz od. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich zulässig.

 


28.05.2020
Verordnung: 239. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (3. COVID-19-LV-Novelle)

Auf Betretungen von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietés und Kabaretts, die mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgen, sind die besonderen Regelungen für Veranstaltungen, insb Personenanzahl, MNS-Tragepflicht, nicht anwendbar

 

29.05.2020
Verordnung: 240. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend über die Änderung der Verordnung, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden

Die Ausnahmen bestimmter Tätigkeiten von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 werden beschränkt auf den Zeitraum von Samstag bis 22 Uhr. Diese Änderung gilt ab 1. Juni. Die Ausnahmenverordnung tritt nunmehr mit 30. Juni 2020 außer Kraft.

 

29.05.2020
Verordnung: 241. Verordnung, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über besondere Vorkehrungen im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird

Freiheitsmaßnahmen sind nunmehr dann zulässig, wenn entsprechende Präventiv- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Verordnung über besondere Vorkehrungen im Strafvollzug tritt mit 30. Juni außer Kraft.

 

29.05.2020
Verordnung: 242. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten geändert wird

Es gibt eine neue Anlage „E“ (Bestätigungsformular) zur Einreise in Nachbarstaaten betreffend die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung.

 

29.05.2020
Verordnung: 243. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden, geändert wird
Betrifft Änderungen für die Durchführung von Verhandlungen/Vernehmungen unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung beim Landesgericht: „Im Hauptverfahren vor dem Landesgericht als Geschworenengericht ist ein solches Vorgehen jedoch nur dann zulässig, wenn es im Einzelfall besonders gewichtige Gründe für unabdingbar erscheinen lassen.“
Die Verordnung betreffend Vorkehrungen in Strafsachen tritt nunmehr mit dem 30. September 2020 außer Kraft.

 

29.05.2020
Verordnung: 244. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verlängerung bestimmter Zeiträume nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation

Die Weitergewährungszeiträume bestimmter Leistungen (insb aus dem Versicherungsfall geminderte Arbeitsfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit sowie Krankheit) gem
§ 736 Abs. 3 und 5 ASVG, § 378 Abs. 1 und 3 GSVG, § 372 Abs. 1 und 2 BSVG sowie § 259 Abs. 1 und 3 B-KUVG werden jeweils bis 30. Juni 2020 verlängert.

 

29.05.2020
Verordnung: 246. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (4. COVID-19-LV-Novelle)

Die 10m²-Regelung bzw Beschränkung der Kundenanzahl wurde aufgehoben. Sich im Freien befindende Bereiche von Geschäften dürfen auch ohne NMS-Masken betreten werden. Die Neuerungen gelten ab 30. Mai.

 

02.06.2020
Verordnung: 248. Verordnung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 (C-SchVO) geändert wird

Betrifft Änderungen im Schulwesen, insb Aufhebung der Tragepflicht von MNS, Versammlungen (Anwendung der Vorschriften für allgemeinen Veranstaltungen/Versammlungen) und Turnunterricht.

 

03.06.2020
Verordnung: 252. Verordnung, mit der die Verordnung über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich und der Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten abgeändert werden.

Personen, die in der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Staaten oder Österreich haben sowie österreichische Staatsbürger, die aus diesen Staaten einreisen, sind von den geltenden Schutzbestimmungen bei der Einreise nach Österreich ab 4. Juni ausgenommen. Für die Ausnahme muss jeweils von den Personen glaubhaft gemacht werden, dass in den letzten 14 Tagen kein Aufenthalt in einem anderen Staat als den genannten Nachbarstaaten stattfand.

 

03.06.2020
Verordnung: 253. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Italienischen Republik und zur Bundesrepublik Deutschland geändert und die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Tschechischen Republik und zur Slowakischen Republik aufgehoben wird

Die Grenzkontrollen an den Grenzen zu Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Tschechien und der Slowakei entfallen mit 4. Juni.

 

03.06.2020
Richtlinie des BMF: Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen

Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der 2.000 Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, werden auf 500 Euro aufgerundet. Es wird ein Comeback-Bonus iHv 500 Euro pro Betrachtungszeitraum eingeführt, die Anzahl der förderbaren Monate wird von 3 auf 6 erhöht, der Betrachtungszeitraum von 6 auf 9 Monate verlängert.

 

10.06.2020
Verordnung: Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verlängerung eines Zeitraums für Beitragserleichterungen

Der Zeitraum für Beitragserleichterungen für Unternehmen mit Betretungsverbot wird bis einschließlich August 2020 verlängert.

 

10.06.2020
Verordnung: Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten geändert wird

Abänderung der VO über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten.

 

11.06.2020
Verordnung: Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2

Betrifft hinsichtlich gewisser weiterer Staaten eine Aufhebung der gesundheits- bzw. sanitätspolizeilichen Maßnahmen bei der Einreise in das österreichische Bundesgebiet. Ausgenommen wurden unter anderem die Staaten, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien und Norwegen (sämtliche Länder sind in Anlage A angeführt).
Dies gilt ab 16. Juni 2020.

 

13.06.2020
Verordnung: Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit welcher der Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit der im Schifffahrtsgesetz und in den aufgrund des Schifffahrtsgesetzes erlassenen Verordnungen geregelten Dokumente, Urkunden, Nachweise und dergleichen mit zeitlich begrenzter Gültigkeit verschoben wird (1. COVID-19-Verordnung – Schifffahrt)

Das Ablaufdatum der Gültigkeit von Dokumenten, Urkunden, Nachweisen und dergleichen, die im Schifffahrtsgesetz festgelegt sind, wird neu mit 30. September 2020 festgelegt.

 

13.06.2020
Verordnung: Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (5. COVID-19-LV-Novelle)

Das Tragen eines MNS entfällt beim Einkaufen – für Apotheken besteht weiter die Tragepflicht eines MNS. Beim Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister nicht eingehalten werden, ist dies nur zulässig, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ohne MNS zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Dies gilt auch für Ausbildungs-/Weiterbildungsfahrten. Bei Taxis/taxiähnlichen Betrieben sowie für Schüler-/Kindergartentransporte gelten diese Regeln sinngemäß, wobei hier weiterhin die Pflicht besteht, einen MNS zu tragen.

Der Betreiber einer Gaststätte darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nunmehr im Zeitraum zwischen 06.00 und 01.00 Uhr des folgenden Tages zulassen. Die Beschränkung der Besuchergruppen auf maximal vier Erwachsene entfällt.

Diese Änderungen gelten ab 15. Juni 2020.

 

 

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