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15.09.2017
Die gläsernen Gesellschafter - Ein Register für wirtschaftliche Eigentümer
Am 15. Jänner 2018 tritt das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft. Es verpflichtet Rechtsträger zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer an ein dafür neu geschaffenes Register.
Die Daten sind dort für einen größeren Kreis Berechtigter einsehbar. Meldungen sind erstmalig bis spätestens 1. Juni 2018 zu erstatten. In diesem Newsletter geben wir einen Überblick über die Eckpunkte des WiEReG:
- Hintergrund und Zweck des WiEReG
- An wen richtet sich das WiEReG?
- Welche Pflichten haben die erfassten Rechtsträger?
- Erstattung der Meldung– Wer muss melden?– Was muss gemeldet werden?
- Wann hat die Meldung zu erfolgen?
- Wie hat die Meldung zu erfolgen?
- Sanktionen
- Wer ist überhaupt wirtschaftlicher Eigentümer?
- Das Register
- Welche Behörde ist zuständig?
- Wer darf in das Register Einsicht nehmen?