
Erfordert die Blockchain ein neues Kartellrecht? (NZKart 2019, 239)
Die Anwendung von Art. 101 und 102 AEUV sowie der Zusammenschlusskontrolle im Kontext der Blockchain-Technologie
Mit der Zunahme der wirtschaftlichen Relevanz der Blockchain-Technologie steigt auch der Bedarf nach einer vertieften kartellrechtlichen Beurteilung. Dies wird dadurch verdeutlicht, dass trotz der Absenz konkreter Fälle vor den Wettbewerbsbehörden bereits von der OECD als auch in der Literatur eine Reihe möglicher Fallkonstellationen diskutiert werden. Der folgende Artikel behandelt zunächst die für die kartellrechtliche Beurteilung wesentlichen Eigenschaften und Funktionsweisen der Blockchain. Darauf aufbauend, werden (potentiell) kartellrechtlich relevante Anwendungsfälle im Bereich wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (Art. 101 AEUV) und des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) bzw. auch zusammenschlussrechtliche Aspekte erläutert.
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