
Skanska C-724/17 - Konzernhaftung für Kartellschadenersatz (ÖZK 2019, 3)
Das Vorlageverfahren zu Skanska widmet sich der lange erwarteten höchstgerichtlichen Klärung der in der M&A Praxis bedeutenden Frage, ob auf Erwerber von kartellbeteiligten Unternehmen mit Übernahme von deren Aktiva und Passiva sowie Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit neben der Haftung für Kartellbußgelder auch jene für Kartellschadenersatzansprüche übergeht. In diesem Zusammenhang stellt der EuGH erstmals über den Anlassfall Skanska hinaus klar, dass sich die Passivlegitimation von Kartellschadenersatzansprüchen unmittelbar aus dem Kartellverbotstatbestand des Art 101 AEUV, namentlich aus dem unionsautonom auszulegenden Unternehmensbegriff ergibt. Innerhalb der Kartellrechtsdurchsetzung kommt dem Begriff "Unternehmen" sowohl bei Bußgeld- als auch bei Schadenersatzverfahren einheitliche Bedeutung zu.
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