
Die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen
Am 23. Dezember 2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Die Verordnung trat am 12. Januar 2023 in Kraft und gilt im Wesentlichen ab dem 12. Juli 2023.
Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die Ziele und Eckpunkte der Verordnung vor; im zweiten Teil werden die neuen Vorschriften für Zusammenschlüsse (zweite Säule) im Detail diskutiert. In diesem Zusammenhang wird gezeigt, dass die Verordnung erhebliche Rechtsunsicherheit hervorruft. Manche dieser Anwendungsprobleme hätten durch ein sorgfältigeres „Drafting“ vermieden werden können, während andere Rechtsunsicherheiten aus der Regelungssystematik herrühren.