Das neue EU-Umgründungsgesetz - Eine Einführung in alle Umgründungsarten (Teil I, GES 2023)
Am 1. August 2023 ist das neue EU-Umgründungsgesetz in Kraft getreten, mit dem erstmalig grenzüberschreitende Sitzverlegungen und grenzüberschreitende Spaltungen innerhalb der EU einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden. Daneben enthält das neue Gesetz nun auch die Bestimmungen über die grenzüberschreitende Verschmelzung, die bisher im EU-Verschmelzungsgesetz geregelt war. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über alle Umgründungsvarianten des EU-UmgrG.