Know-how auf Datenträgern - Insolvenzmasse? (ZIK 2021/95, LexisNexis)
Insolvenzverwalter sind verpflichtet, unverzüglich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Stand der Insolvenzmasse zu ermitteln und zu diesem Zweck über die Insolvenzmasse ein Inventar zu errichten. Im Inventar sind grds sämtliche massezugehörigen Gegenstände aufzunehmen, wozu auch Rechte zählen. Dementsprechend müssen sich Insolvenzverwalter schon im Anfangsstadium eines Insolvenzverfahrens auch einen Überblick über die immateriellen Güter des Schuldners verschaffen. Da die österr Rechtsordnung keine ausdrücklichen Bestimmungen zur Frage, ob - und wenn ja, ab welchem Entwicklungsgrad - diese in die Insolvenzmasse fallen, enthält, ist diese in der Praxis teilweise mit schwierigen Abgrenzungsfragen behaftet. Der OGH hatte in diesem Zusammenhang nun die Frage zu klären, ob Know-how (im konkreten Fall Unternehmenskonzepte) auf Datenträgern Teil der Insolvenzmasse sein kann.