Das Marktmissbrauchsverbot gem Art 102 AEUV bzw § 5 KartG stellt neben dem Kartellverbot (Art 101 AEUV bwz § 1 KartG) einen Eckpfeiler des europäischen bzw österreichischen Wettbewerbsrechts dar.
"Private Enforcement" soll zur Wirksamkeit des Verbots beitragen: Betroffene Unternehmen und Verbraucher können Ansprüche, die ihnen aufgrund von Kartellrechtsverstößen entstehen, vor Zivilgerichten geltend machen.
Zivilrecht und Kartellrecht:
Das vorliegende Werk widmet sich allen Aspekten dieser spannenden Thematik, insb der Anwendung zivilrechtlicher Rechtsfolgen wie Vertragsnichtigkeit, Rückabwicklung von Leistungen und Verjährung auf Verstöße gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
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