
Schwerpunkte II zum BVergG 2006
Wichtige Neuerungen des BVergG 2006
Am 7.11.2005 wurde im Ministerrat die Regierungsvorlage zum BVergG 2006 verabschiedet. Vom Österreichischen Parlament soll das BVergG 2006 noch im Dezember 2006 beschlossen werden. Das neue Gesetz, das die neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht umsetzt, enthält neben einer neuen Gesetzesstruktur (Trennung des klassischen Bereichs vom Sektorenregime) auch wichtige inhaltliche Neuerungen. So werden etwa neue Verfahrenstypen wie das dynamische Beschaffungssystem sowie der wettbewerbliche Dialog eingeführt. Beim Rechtsschutz wird in bestimmten Fällen künftig die Nichtigkeit von Direktvergaben normiert. Neu geregelt wird auch die sogenannte In-House-Vergabe.
Wie sein Vorgänger setzt sich das vorliegende Werk aus Beiträgen von österreichischen Vergaberechtsexperten zusammen. Die Binder Grösswang Experten in Sachen Vergabe- und Wettbewerbsrecht Dr. Raoul Hoffer, LL.M. (London), Dr. Johannes Barbist, M.A. (Limerick) und Dr. Isabelle Innerhofer, LL.M. (RAA), nehmen in ihrem Beitrag kritisch zu den Themen gesondert anfechtbare Entscheidungen, einstweilige Verfügung sowie zur Nichtigkeit von Direktvergaben des BVergG 2006 Stellung.
Sie können das Buch Schwerpunkte II zum BVergG 2006, Sachs (Hrsg), telefonisch, via E-Mail oder im Webshop des Manz-Verlages bestellen. Der Preis beträgt € 64,00 (ISBN 3-214-00327-5, Wien 2005), Tel.: 01/531 61 – 100, E-Mail: bestellen@manz.at.
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