Staatliche Einrichtungen und öffentliche Unternehmen bewegen sich in einem immer anspruchsvolleren rechtlichen Umfeld. Binder Grösswang berät zu diesem “Sektor-spezifischen“ Rechtsrahmen seit langem und liefert als strategischer Partner maßgeschneiderte, praxisbezogene Lösungen.
Gebietskörperschaften, staatliche Einrichtungen und öffentliche Unternehmen müssen verstärkt in einem Zusammenspiel wirtschaftlicher Herausforderungen und wachsender Reglementierung agieren. Hier ist fachbereichsübergreifende Beratung kombiniert mit umfassendem Branchen-Know-how, wie Binder Grösswang sie bietet, besonders gefragt.
Unsere Expert*innen beraten seit vielen Jahren Akteure der öffentlichen Hand. Zu unseren Mandanten gehören Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen (wie z.B. Verkehrsgesellschaften, Gesundheitseinrichtungen und öffentliche bzw. gemeinnützige Wohnbauunternehmen) als auch öffentliche Unternehmen (z.B. Infrastrukturunternehmen oder Energieunternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand). Branchenschwerpunkte sind hierbei die Bereiche öffentliche Verwaltung, Verkehr, Energie, Gesundheitswesen, Wohnbau und Gebäudeverwaltung, Rundfunk sowie Infrastruktur.
Schwerpunkte