Keine Videoeinvernahme von in der Schweiz aufhältigen Zeugen (Zak 2022/420)

Gerade bei im Ausland aufhältigen Zeugen kann eine Viedeoeinvernahme den Verfahrensaufwand erheblich  reduzieren. Wovon die Praxis gerade seit COVID-19 auch regen Gebrauch macht. Befindet sich der Zeuge in der Schweiz, drohen aber sogar strafrechtliche Konsequenzen. 

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