Geschäftsgeheimnisse versus Whistleblowing
Am 27. Juni 2019 lud die Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang im Rahmen der Seminarreihe Binder Grösswang early bird zum topaktuellen Thema „Geschäftsgeheimnisse versus Whistleblowing“ in die Kanzleiräumlichkeiten in Innsbruck und regte zu einem fachlichen Gedankenaustausch mit und unter den Rechtsabteilungen westösterreichischer Unternehmen an.
Johannes Barbist, Regina Kröll und Ivo Rungg informierten die Gäste über die aktuellen Entwicklungen rund um das viel diskutierte Thema "Schutz von Geschäftsgeheimnissen". Dabei wurde auch die aktuelle EU-Whistleblower Richtlinie besprochen. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bzw. einem Jahresumsatz von über EUR 10 Millionen müssen nämlich künftig interne Hinweisgebersysteme einrichten.
Diese und weitere Fragen wurden mit einem interessierten Publikum erörtert:
- Teil I: Die Rolle von Rechtsabteilungen: klassische Juristerei, Manager von Recht oder Compliance Officer
- Teil II: UWG-Novelle zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Was sind Geschäftsgeheimnisse?
- Welche Maßnahmen müssen im Unternehmen gesetzt werden?
- Teil III: Die neue "EU Whistleblower Richtlinie"
- Anwendungsbereich, Mindestanforderungen an interne Meldekanäle, Verhältnis zu externen Meldekanälen (Behörden, Öffentlichkeit)
- Strategische Überlegungen aus Unternehmenssicht