Whistleblower: Was Unternehmen und Behörden künftig erwartet
Am 4. April 2019 lud die Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang im Rahmen der Seminarreihe Binder Grösswang early bird zum Thema „Whistleblower – Was Unternehmen und Behörden künftig erwartet“ in die Räumlichkeiten der Sterngasse 13. Zahlreiche Gäste aus der Wirtschaft sowie Behördenvertreter leisteten der Einladung folge.
Die beiden Binder Grösswang Experten für öffentliches Wirtschaftsrecht Johannes Barbist (Partner) und Regina Kröll (Anwältin) informierten das äußerst gespannte Publikum über aktuelle Entwicklungen rund um das brisante Thema „Hinweisgeber(-systeme)“. Einen besonderen Impuls gab Kai Leisering, Vorstand von Business Keeper. Er stellte das Hinweisgebersystem „BKMS“ vor, das bei diversen Behörden (WKStA, FMA, etc.) und Unternehmen, national und international, im Einsatz ist.
Konkreter Anlass für diesen early bird war die „EU Whistleblower Richtlinie“, welche in zwei Wochen vom Europäischen Parlament beschlossen werden soll.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und gewisse öffentliche Stellen werden verpflichtet, interne Meldekanäle und Verfahren einzurichten, welche die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wahren. Überdies müssen sie unternehmensintern Folgemaßnahmen zu den eingelangten Meldungen setzten und Hinweisgeber auch darüber informieren.
Lebhaft diskutiert wurden die Voraussetzungen und die Reichweite des Schutzes von Hinweisgebern. Es soll ja kein strenges Drei-Stufen-Modell geben (intern, extern, Öffentlichkeit). Im Gegenteil, neben der freien Wahl zwischen internen und externen Meldungen soll der Hinweisgeber in Ausnahmefällen auch unmittelbar Informationen über Verstöße publik machen.
Die EU-Richtlinie ist nach ihrem Inkrafttreten binnen zwei Jahren in österreichisches Recht umzusetzen.