Aktuelles zu ausländischen Direktinvestitionen in Österreich
Das österreichische Investitionskontrollgesetz („InvKG“) ist nun seit fast sechs Jahren in Kraft. Im Juni 2026 legte der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus („BMWET“) dem österreichischen Nationalrat den vierten Tätigkeitsbericht zur Investitionskontrolle vor, der den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 abdeckt („FDI-Bericht 2024“).
Wir haben den Bericht für Sie geprüft und stellen Ihnen die wichtigsten Fakten und Schlussfolgerungen vor.
Kurz vor der Sommerpause geben wir zudem einen kurzen Ausblick auf die bevorstehende Reform des österreichischen FDI-Regimes. Spoiler: Österreich wird voraussichtlich ein „FDI Powerhouse“ bleiben und bei fast allen internationalen M&A-Transaktionen (an denen ein österreichisches Unternehmen oder Vermögenswerte eines solchen betroffen sind) relevant sein.
A. Unsere Erkenntnisse aus dem österreichischen FDI-Bericht 2024
1. Allgemeines
Im Jahr 2024 gingen die Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen (FDI) in Europa erneut zurück. Die Hauptgründe waren geopolitische Spannungen, gestiegene Finanzierungskosten und ein verhaltenes Investitionsklima in Europa. Bemerkenswert ist jedoch, dass der in Österreich in den Jahren 2022 und 2023 zu beobachtende Negativtrend im Jahr 2024 umgekehrt werden konnte.
Ausgehend von den Gesamt-FDI-Beständen in Österreich
- sind die wichtigsten Herkunftsländer der Investoren Deutschland, Russland, die Schweiz, die USA und Italien.
- ist Russland nach wie vor der größte Drittstaatsinvestor, gefolgt von den USA, Kanada, den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem Vereinigten Königreich.
Da der typische Leser dieses Blogs wohl wenig Interesse an Makroökonomie hat, wenden wir uns nun der österreichischen Investitionskontrolle und einigen Statistiken zu.
2. Statistiken zur österreichischen Investitionskontrolle
Die österreichische Investitionskontrollbehörde (BMWET) hat 135 FDI-Verfahren in Österreich abgeschlossen, die wie folgt klassifiziert werden können:
Wir interpretieren die Statistiken für 2024 wie folgt:
- Die meisten Fälle beruhen auf Genehmigungsanträgen, die von ausländischen Investoren proaktiv eingereicht wurden (94 von 135).
- Anträge auf die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UB-Anträge) sind nach wie vor recht zahlreich (22). 70 % dieser Anträge führten zur (begrüßenswerten) Entscheidung, dass in Österreich kein investitionskontrollrechtlicher Genehmigungsantrag erforderlich ist (15).
- Entscheidungen, mit denen Auflagen erteilt werden, sind selten (2).
- Im Jahr 2024 hat der BMWET erstmals eine (formale) Untersagung erlassen. In der Regel versuchen Investoren eine Untersagung zu vermeiden, indem sie den Genehmigungsantrag rechtzeitig zurückziehen.
- Die Zahl der Zurückweisungen ist recht hoch (13 Genehmigungsanträge, 1 Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung), was – zumindest teilweise – die Rechtsunsicherheit bei der Anwendung des InvKG verdeutlicht, insbesondere im Hinblick auf den sektoralen Anwendungsbereich, die Einstufung als ausländischer Investor, die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen, den Erwerb eines beherrschenden Einflusses über wesentliche Vermögensbestandteile und die Berechtigung zur Einreichung eines Genehmigungsantrags (locus standi).
M&A-Transaktionen werden in Österreich nur dann geprüft, wenn der Investor ausländisch ist (Nicht-EU, Nicht-EFTA). Im Jahr 2024 stammten die Investoren aus den folgenden Ländern (Mehrfachnennungen möglich):
Die Grafik zeigt, dass von 135 FDI-Genehmigungsverfahren 69 einen Bezug zu den USA und 25 einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufwiesen, womit die USA und das Vereinigte Königreich die wichtigsten Herkunftsländer waren (von Investoren, die ihren Meldepflichten gemäß dem InvKG nachkamen).
Es überrascht nicht, dass es sich bei den meisten der im Jahr 2024 in Österreich geprüften FDI-Transaktionen erneut um Anteilskäufe (share deals) handelte:
Die im Jahr 2024 geprüften Transaktionen betrafen folgende sensible Sektoren:
B. Was ist künftig von der österreichischen Investitionskontrolle zu erwarten?
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Gesetze an die überarbeitete EU FDI-Screening Verordnung anpassen. In Österreich werden diese Bemühungen mit verschiedenen „eigenständigen“ Änderungen des InvKG einhergehen. Ein Gesetzesentwurf liegt bislang nicht vor. Die Debatte über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer offenen Wirtschaft und einem verhältnismäßigen Prüfungsrahmen für ausländische Direktinvestitionen dauert an, wobei der Ausgang derzeit offen ist.
Was zu erwarten ist:
- Verlängerung der Prüfungsfristen (Phase 1, Phase 2)
- Es wird eine deutlich geringere Anzahl von FDI Genehmigungsanträgen aus Österreich an den EU-Kooperationsmechanismus übermittelt werden.
- Der Inhalt von FDI-Genehmigungsanträgen wird erweitert.
- Es wird eine teilweise Ausnahmeregelung für interne Umstrukturierungen eingeführt, die hoffentlich die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich beseitigen wird.
- Das Zusammenspiel zwischen dem BMWET und der Kommission bzw. anderen Mitgliedstaaten wird angepasst.
- Die Möglichkeit, ein vertieftes Prüfverfahren (Phase 2) einzuleiten, Auflagen zu erteilen oder Untersagungen zu erlassen, wird strengeren Vorgaben unterworfen (maßgeblich soll die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung sein).
Was möglicherweise zu erwarten ist:
- Nur EU-Investoren werden privilegiert behandelt.
- Greenfield-Investitionen könnten erfasst werden.
- Die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen könnte gestrichen oder so angepasst werden, dass sie nur dann greift, wenn das österreichische Zielunternehmen nicht in einem besonders sensiblen Bereich tätig ist.
- Die derzeitige Kombination aus Genehmigungspflicht und Durchführungsverbot bis zur Genehmigung könnte gelockert werden, um freiwillige Genehmigungsanträge / Call-in-Befugnisse des BMWET für Transaktionen in weniger kritischen Sektoren zu ermöglichen.
- Das Sanktionssystem könnte von strafrechtlichen Sanktionen auf verwaltungsrechtliche (Unternehmens-)Geldbußen umgestellt werden.
Österreich wird weiterhin eine wichtige FDI-Jurisdiktion bleiben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Dieser Blogbeitrag wurde auch auf der CELIS Website (Update on Austrian FDI - CELIS Institute - Investment Screening | National Security | Competitiveness) veröffentlicht.
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