Herabsetzung der Haftsumme bei GmbH & Co KG (Der Gesellschafter, Linde, Nr. 6 2020)

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Das Konstrukt der GmbH & Co KG weist gegenüber einer KG die Besonderheit auf, dass es keine natürliche
Person gibt, die unbeschränkt für die GmbH & Co KG haftet. Vielmehr wird die Stellung des unbeschränkt
haftenden Gesellschafters durch eine GmbH übernommen, wodurch es zwar zu einem Haftungsdurchgriff
bis zur GmbH kommt, die hinter der GmbH stehenden Personen allerdings insofern geschützt sind, als sie
grundsätzlich lediglich mit ihrer Einlage in die GmbH haften. Für die Gläubiger einer GmbH & Co KG
bedeutet dies einen geschmälerten Haftungsfonds im Vergleich zu einer gewöhnlichen KG. Vor diesem
Hintergrund ist die GmbH & Co KG in einigen Punkten der GmbH gleichgestellt.

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