Willkommen Informationsfreiheit
Am 1. September 2025 war es so weit: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) samt begleitenden Vorschriften trat in Kraft.
Wird der Staat nun also „gläsern“? In gewisser Weise ja – staatliche Einrichtungen und öffentliche Unternehmen können allerdings Informationen auf Basis berechtigter Geheimhaltungsgründe (auch weiterhin) zurückhalten.
Der lange Weg zur Informationsfreiheit
Die Amtsverschwiegenheit hat in Österreich eine jahrhundertelange Tradition. Sie wurde 1925 auch in der Bundesverfassung (B-VG) verankert. Ab den 1980er Jahren brachten die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder zwar eine „zarte Öffnung“, der Transparenzschub ließ aber auf sich warten. Daran änderte zunächst auch nichts, als Deutschland im Jahr 2005 ein Informationsfreiheitsgesetz einführte. In den 2010er Jahren geriet die Amtsverschwiegenheit als Leitprinzip der österreichischen Verwaltungsbürokratie immer mehr in die Kritik und führte u.a. zu Gesetzesinitiativen in den Jahren 2014 und 2015. Nach Jahren des Stillstands einigte sich die türkis-grüne Regierung im Jahr 2023 auf eine kleine Reform: Seit 1. Jänner 2023 müssen die Gebietskörperschaften in Auftrag gegebene Studien, Gutachten und Umfragen (samt Kosten) veröffentlichen, sofern keine Geheimhaltung aus besonderen Gründen geboten ist.
Im Februar 2024 wurde schließlich ein Gesetzespaket zur Informationsfreiheit verabschiedet. Wir haben dazu bereits berichtet (Informationsfreiheit in Österreich).
Im “Global Right to Information Rating” liegt Österreich trotzdem im hinteren Mittelfeld aller Länder (vgl den Bericht zu Österreich hier). Aber es kann ja auch an der Bewertungsmethodik liegen?
Weitere Entwicklungen seit Februar 2024
Seitdem ist viel passiert. Es gibt bereits umfangreiches Schrifttum. Ich habe mich etwa zu Öffentliche Unternehmen in der Informationsfalle – kritisch – geäußert und auch schon diverse staatsnahe Mandanten in Vorbereitung auf das IFG beraten.
Bundes- und Landesgesetzgeber mussten eine Vielzahl von Materiengesetzen an das neue Informationsfreiheitsrecht anpassen. Die Transparenzdatenbank wird aufgewertet, müssen doch alle darin erfassten staatlichen Förderungen über EUR 1.500 veröffentlicht werden, sofern sie nicht an Privatpersonen gehen.
Die Plattform data.gv.at wurde als Informationsregister eingerichtet.
Der Staat versucht den informationspflichtigen Stellen und den informationsberechtigten Personen Orientierung zu geben.
Es gibt etwa:
- ein Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 10. Jänner 2025
- einen Leitfaden der Datenschutzbehörde zum Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Juni 2025
- ein Rundschreiben der Datenschutzbehörde vom 13. August 2025.
Was ist zu erwarten?
Wir rechnen in der Anfangsphase mit vielen Informationsbegehren. Spannend wird dabei zu sehen sein, wie sich die Informationspflichtigen positionieren und in welchem Umfang und in welcher Geschwindigkeit der Paradigmenwechsel von Amtsverschwiegenheit zur Informationsfreiheit tatsächlich Realität wird.
Am Schluss noch ein Reim von unserer AI:
Erst 2024 fiel der Bann,
das Amtsgeheimnis war nicht mehr dran.
Nun gilt das Recht auf Information,
ein Schritt nach vorn für die Nation.
Doch bleibt zu sehen, wie es sich zeigt,
ob Transparenz den Alltag neigt.
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