2. Covid-19 Gesetz: Staatliche Unterstützungsmaßnahmen / Beihilfen

1.1
Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz)

Ein wesentliches politisches Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Zu diesem Zweck stehen verschiedene Förderungsmaßnahmen zugunsten von KMU zur Verfügung, u.a. indem

  • die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) Haftungen übernimmt und
  • die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) Haftungen übernimmt oder Darlehen einräumt.
     

​​​​​​Diese Förderstellen benötigen aber ihrerseits wieder eine Absicherung, wenn Haftungen schlagend werden oder Darlehen nicht (vollständig) zurückgezahlt werden können. Diese Absicherung erfolgt dadurch, dass der Staat (BMF) eine vertragliche Ausfallshaftung gegenüber aws und ÖHT übernimmt.

Bis dato war diese Ausfallshaftung allerdings insoweit gedeckelt, als der BMF nur Verpflichtungen bis zu einem jeweils ausstehenden Gesamtobligo (zuzüglich Zinsen und Kosten) iHv EUR 750 Mio für die aws und iHv EUR 375 Mio für die ÖHT übernehmen durfte.

Mit der nunmehrigen Gesetzesänderung wird der BMF als Teil der COVID-19 Krisenbewältigungsmaßnahmen ermächtigt, für einen Zeitraum von drei Monaten dieses Gesamtobligo durch Verordnung zu erhöhen.

2.2
Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz)

Mit diesem Gesetz schafft der Staat ein Sicherheitsnetz für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmern, Non-Profit-Organisationen (NPO) sowie Kleinstunternehmen. Das Fördervolumen beträgt EUR 1 Mrd, wobei sich die Mittel aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfonds speisen. Abgewickelt wird das Förderungsprogramm über die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Der BMF wird noch eine Richtlinie für die Abwicklung des Härtefallfonds auf Basis des KMU-Förderungsgesetzes erlassen und dort u.a. folgende Punkte regeln: Rechtsgrundlagen, Ziele; den Gegenstand der Förderung; Berechnung der Förderhöhe; die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung; das Ausmaß und die Art der Förderung; das Verfahren; Ansuchen (Art, Inhalt und Ausstattung der Unterlagen); Entscheidung; Auszahlungsmodus; Berichtslegung (Kontrollrechte); Einstellung und Rückforderung der Förderung; Geltungsdauer; Evaluierung.

Förderungen erfolgen in Form eines Zuschusses. Entsprechende Anträge können online bei der WKÖ eingebracht werden.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html.

 

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