Der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und der lange Weg zur Auszahlung

Der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds („Fonds“) ist derzeit bis zu EUR 4 Milliarden schwer (Beihilfen II – COVID-​19-Fonds). Die Bundesregierung hat aber bereits eine massive Erhöhung der Fondsmittel angekündigt.

Unabhängig davon müssen einige „technischen Voraussetzungen“ geschaffen werden, damit der Bundesminister für Finanzen (BMF) Fondsmittel an die jeweiligen Bundesministerien auszahlen kann. Diese sollen dann die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krise (Beihilfen II – COVID-​19-Fonds / Maßnahmen) setzen.

In einem ersten Schritt hat der BMF am 17. März 2020 per Verordnung Richtlinien für die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Fonds festgelegt (sog COVID-19-Fonds-VO, BGBl II Nr. 100/2020). Die Fondsmittel werden vom BMF nach einem näher geregelten Auszahlungsverfahren und nachweislicher Erfüllung von (zumindest) vier näher umschriebenen Auszahlungsvoraussetzungen an einzelne Bundesministerien (empfangsberechtigte haushaltsleitende Organe) ausgezahlt. Dies muss im Einvernehmen mit dem Vizekanzler erfolgen. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Weitere Schritte folgen und wir werden berichten.

 

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