Update zu Merger Control: Zusammenschlusskontrolle in Österreich

Wie bereits in meinem früheren Artikel angedeutet, hat die BWB nun klargestellt, dass die neuen Regeln, nämlich die Verlängerung der Fristen für Phase I und. Phase II Verfahren vor dem österreichischen Kartellgericht, nicht für Zusammenschlussanmeldungen gelten, die vor dem 23. März eingereicht wurden und derzeit in Phase I anhängig sind (es sei denn, es wird ein Prüfungsantrag von den Behörden gestellt). Die BWB bestätigte auch, dass Anträge auf Prüfungsverzicht im Rahmen der neuen Regelung weiterhin möglich bleiben.

Die neuen Fristen gelten für alle bis zum 30. April 2020 eingereichten Zusammenschlussanmeldungen oder Prüfungsanträge – hoffen wir, dass wir dann wieder zu den gewohnten Regelungen zurückkehren können!

Wir werden Sie natürlich über alle neuen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Bleiben Sie gesund.

 

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