Podiumsdiskussion zu Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Binder Grösswang lud gemeinsam mit dem Public Relations Verband Austria (PRVA) zur Podiumsdiskussion „Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Herausforderungen und Chancen für Marketing und Kommunikation“ in die Kanzleiräumlichkeiten in Wien.
Am Podium: Ivo Rungg und Michael Horak, beide Partner in den Praxisgruppen Intellectual Property und Information Technology & Digital Law bei Binder Grösswang. Die Moderation übernahm Oliver Heiss, Geschäftsführer von SAYO Brand Advisors und Vorstandsmitglied des PRVA.
Im Zentrum der Diskussion standen die Chancen, Risiken und rechtlichen Implikationen von KI in Marketing und Kommunikation. Deutlich wurde: Für die Praxis sind klare und verlässliche Regelungen unerlässlich. Gerade Marketing- und Kommunikationsverantwortliche benötigen Orientierung, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und KI sicher und verantwortungsvoll einsetzen zu können. Die Thematik ist hochaktuell, spannend und für Praktiker von entscheidender Bedeutung – nicht zuletzt, weil KI-Anwendungen längst in den Alltag von Unternehmen Einzug gehalten haben und der Gesetzgeber hier noch mit Entwicklungen nachzieht.
„Wir müssen drei zentrale Phasen im Auge behalten: Training, Prompting und Output. In allen drei Phasen können Verletzungen des Urheberrechts auftreten – sei es durch die Art des Trainings, durch die Nutzung und Eingabe geschützter Daten oder durch Ergebnisse, die bestehende Werke reproduzieren.“, erläuterte Ivo Rungg eingangs, um zu verdeutlichen, wo es beim Einsatz von KI zu urheberrechtlichen Problemen kommen kann.
Michael Horak knüpfte daran an und erklärte die Grundlagen: „Ein urheberrechtlich geschütztes Werk liegt immer vor, wenn ein Mensch eine individuelle Gedankenleistung erbringt. Bei KI-Output kann dieser menschliche Beitrag in der Formulierung von Prompts liegen. Werke sind gegen jede Vervielfältigung oder Bearbeitung geschützt, die ohne Zustimmung erfolgt.“
Auch die Trainingsmethoden standen im Fokus. Besonders die Frage, wie Modelle im Hinblick auf das Urheberrecht trainiert werden dürfen, ist von zentraler Bedeutung. Während Text- und Data-Mining in gewissen Rahmenbedingungen rechtlich zulässig ist, bewegen sich andere Formen der Datenbeschaffung in einer Grauzone. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein Modell auf frei nutzbaren Daten oder auf geschützten Inhalten basiert – und welche gesetzlichen Ausnahmen dabei greifen. Wer verhindern möchte, dass die eigenen Online-Daten zu Trainingszwecken genutzt werden, muss diese eindeutig kennzeichnen, etwa durch einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt.
Deutlich wurde zudem, dass Probleme sowohl beim Input als auch beim Output von KI-Systemen auftreten können. Werden beispielsweise Bilder aus dem Internet ungeprüft verwendet oder sind generierte Texte in bestehenden Werken ähnlich, können Urheberrechte verletzt werden. Internationale Fälle haben gezeigt, dass dies erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Frage der Haftung. Abhängig von den vertraglichen Rahmenbedingungen können verschiedene Akteure – vom Entwickler bis zum Anwender – Verantwortung tragen. Für Unternehmen bedeutet das, potenzielle Risiken klar zu identifizieren und frühzeitig abzusichern. „Zunehmend entstehen im Bereich der generativen KI Angebote, die gegen Bezahlung genutzt werden können, rechtssicherer trainiert sind und bei denen die Anbieter auch bereit sind, dafür die Haftung zu übernehmen.“ so Ivo Rungg.
Besonders die Rechtezuordnung bei KI-Erzeugnissen muss im Auge behalten werden. Grundsätzlich liegen allfällige Rechte beim Menschen, der als Urheber das Werk schafft. Wenn es aber die KI alleine generiert, gibt es kein Urheberrecht. Ausserdem müssen sich Arbeitgeber grundsätzlich Rechte an Werken ihrer Mitarbeiter*innen vertraglich einräumen lassen. Für die Praxis ergibt sich daraus ein hoher Bedarf an internen Richtlinien und Vereinbarungen, um Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen. „Grundsätzlich passt das Urheberrecht durchaus zu den digitalen Entwicklungen unserer Zeit, auch wenn es im Detail angepasst und um Regelungen zum Investitionsschutz zugunsten der KI-Industrie erweitert werden sollte. Die Beschränkung des Schutzes auf rein menschliche Werke ist nicht mehr zeitgemäß.“ ergänzt Michael Horak.
Neben diesen Fragestellungen wurde auch die Möglichkeit diskutiert, KI-Erzeugnisse zu schützen. Differenziertes Prompting, bewusste Überarbeitung und eine klare Dokumentation können dazu beitragen, dass die eigene kreative Leistung erkennbar bleibt und damit rechtlich abgesichert wird.
Zum Abschluss gaben die beiden Partner praktische Tipps:
„Vorsicht beim Training, Vorsicht bei der Promptsetzung und niemals die Sicherung der eigenen Urheberrechte durch Dokumentation vergessen“, so Ivo Rungg und Michael Horak unisono.
Fazit des Abends: Künstliche Intelligenz ist dabei die Kommunikations- und Marketingbranche grundlegend zu verändern. Wer KI einsetzt, muss das Urheberrecht konsequent mitdenken – andernfalls drohen nicht nur rechtliche, sondern auch reputationsbezogene Risiken. Gleichzeitig eröffnet die Technologie enorme Chancen für kreative Prozesse und neue Formen der Kommunikation. Unternehmen, die frühzeitig klare Strategien entwickeln, interne Regelungen schaffen und ihr Wissen kontinuierlich erweitern, können die Potenziale von KI verantwortungsvoll und sicher nutzen und sich zukunftsfit aufstellen.