Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht (Austrian Competition Journal) Februar 2020 / Heft 1
Jedermann ist Jedermann - Aktivlegitimation bei Kartellschadenersatz
Kartellschadenersatzansprüche stehen "Jedermann" zu. Dies folgt unmittelbar aus Art 101 AEUV. In seiner Grundsatzentscheidung zur Auslegung des Art 101 AEUV im Vorlageverfahren Otis aus Österreich hat der EuGH seine bisherige Judikaturlinie in aller Deutlichkeit bestätigt.