Zur Berücksichtigung von "Einmalprovisionen" bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs (RdW 2023/345)
Der EuGH hat sich kürzlich im Zuge eines von tschechischen Höchstgerichten eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahrens erneut mit zwei Auslegungsfragen zum Ausgleichsanspruch iSd Art 17 Abs 2 lit a der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbstständigen Handelsvertreter (RL 86/653/EWG) auseinandergesetzt. Konkret ging es darum, welche Provisionen bei der Bestimmung des Ausgleichsanspruchs zu berücksichtigen sind und ob vereinbarte "Einmalprovisionen" einem Ausgleichsanspruch entgegenstehen. Erst die Schlussanträge der Generalanwältin geben nähere Einblicke in den dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt und erhellen die erörterungsbedürftig erscheinenden Kernaussagen des EuGH-Urteils.